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Re: Bibliothekswissenschaft?
Bisher der einzige mich überzeugende Beitrag in dieser eigentlich
überflüssigen Diskussion! Wir sollten unseren in Lehre und Forschung
tätigen (bibliothekarischen) Kolleginnen und Kollegen nicht das Wasser
abgraben.
Peter Schleifenbaum
Eric Steinhauer wrote:
>
> Liebe Liste,
>
> die Wissenschaftsdiskussion um die Bibliothekswissenschaft krankt vor allem an
> der Unschärfe des Wissenschaftsbegriffs. Soll man einen
> wissenschaftstheoretischen (welchen?) oder vielleicht einen normativen, sprich
> verfassungsrechtlichen Wissenschaftsbegriff nehmen? Da das, was sich in
> Deutschland Bibliothekswissenschaft nennt, an staatlichen
> Hochschuleinrichtungen stattfindet, wäre hier der verfassungsrechtliche
> Wissenschaftsbegriff aus Art. 5 III GG gegeben. In der Konkretisierung durch
> die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist dabei jede methodisch und
> planvoll auf die Erzielung neuer Erkenntnisse gerichtete Tätigkeit Wissenschaft
> im Sinne der Verfassung. Daß es danach eine Bibliothekswissenschaft gibt, die
> dem grundrechtlichen Schutz von Art. 5 III GG unterfällt, ist unzweifelhaft.
> Unter den weiten verfassungsrechtlichen Wissenschaftsbegriff könnte man nach
> freilich umstrittener Auffassung auch Astrologie subsumieren. Sicher würden mir
> die meisten hier Recht geben, daß Astrologie wohl nicht zu den Wissenschaften
> zu zählen ist, obwohl das historisch auch mal anders war. Entscheidend ist die
> soziale Akzeptanz als Wissenschaft. Genau hier liegt wohl auch das Problem für
> die Bibliothekswissenschaft, vor allem hinsichtlich so "banaler" Dinge wie etwa
> der Lehre vom Geschäftsgang oder der Lehre von der Erwerbung. Die
> Bibliothekswissenschaft kann hier aber systematisch als spezielle
> Verwaltungswissenschaft gesehen werden. Wer sich wissenschaftstheoretisch
> vertiefen will: das Problem inwieweit die "Verwaltungslehre" als
> "Verwaltungswissenschaft" gelten kann, ist mittlerweile umfassend ausdiskutiert
> und positiv beantwortet. Hierzu schon Ferdinand Schmid: Über die Bedeutung der
> Verwaltungslehre als selbständiger Wissenschaft, in: Zeitschrift für die
> gesamte Staatswissenschaft 65 (1909), S. 193-223. Da müssen wir als
> Bibliothekare nach fast 100 Jahren gar keine neue Diskussion eröffnen.
>
> Man könnte natürlich darüber nachdenken, warum vor allem bei Bibliothekaren die
> Bibliothekswissenschaft umstritten ist. Immerhin sind Professionalisierung und
> Verwissenschaftlichung von Lebensbereichn immer auch mit Prestigegewinn
> verbunden. Wer das nicht glaubt, der frage einmal die Sozialarbeits- oder die
> Caritaswissenschaftler. Vor diesem Hintergrund ist die besonders kritische
> Diskussion in den eigenen Reihen nur verwunderlich.
>
> Vielleicht - und das ist bloß eine These - liegt die "Wissenschaftsallergie"
> der "wissenschaftlichen" Bibliothekare an dem zwischem studierter Wissenschaft
> und geforderter Verwaltungspraxis hin und her oszillierenden Berufsbild.
> Darüber könnte man mit größerem Gewinn diskutieren als über die Frage, ob es
> Bibliothekswissenschaft gibt. Diese Frage hat die Praxis längst entschieden.
> ;-)
>
> Eric W. Steinhauer, BibRef.
> UB Freiburg/Brsg.
--
Dipl.-Ing. Peter Schleifenbaum Postfach 801140, 70511
Stuttgart
Universitätsbibliothek Stuttgart Tel. (0711)685-4779, Fax -3502
Zweigstelle Vaihingen
peter.schleifenbaum _at__ ub.uni-stuttgart.de
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