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Re: Haftung fXr Links



Betty Johannsmeyer wrote:
> 
> Liebe Kolleginnen und Kollegen,
> wußten Sie, dass Sie für die Anbringung von Links unter Umständen
> haften?
> Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das
> Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung
> eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls
> mitzuverantworten hat. Lt. LG kann man sich der Haftung nur entziehen,
> wenn man sich ausdrücklich von der Inhalten aller gelinkten Seiten
> distanziert.
> (s.a.
> http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile13.htm
> http://www.afs-rechtsanwaelte.de/linkhaftung.htm
> http://www.weinknecht.de/haftli01.htm)
> Na dann: immer alles schön lesen!
> Herzliche Grüße
> Betty Johannsmeyer


Ach bitte nicht auch noch hier. Regelmaessig kommt in den einschlaegigen
Usenet-Gruppen einer angelaufen und waermt das von neuem auf. Wer sich
ueber den derzeitigen Stand informieren will, greife zu der folgenden
URL, die im Usenet in FAQ gepostet wird:

http://schneegans.de/distanzierung-von-links.html

Zitat:
"Im zitierten Urteil des LG Hamburgs wird allerdings unmißverständlich
festgestellt, daß die
Anbringung eines derartigen Disclaimers gerade nicht ausreichend ist, um
sich von fremden
Inhalten zu distanzieren. Bestenfalls also ist der Disclaimer
wirkungslos und damit
überflüssig. Schlimmstenfalls ist er ein Indiz für vorhandenes
Unrechtsbewußtsein. Denn
die Existenz eines Disclaimers zeigt, daß sich der Website-Betreiber
offenbar der
Möglichkeit bewußt war, daß Links auf strafrechtlich relevante Inhalte
verweisen könnten.
- Im übrigen wurde das Urteil niemals rechtskräftig, denn die Parteien
haben sich
schließlich in einem Vergleich geeinigt."

Zur Problematik (etwa FTP-Explorer) siehe auch:
http://www.freedomforlinks.de/

Zu einer bedenklichen oesterreichischen Entscheidung:
http://www.freedomforlinks.de/Pages/Recht/linkhaftung_oesterreich.html

Wer eine Linksammlung unterhaelt, kann sich nicht gegen jegliches Risiko
absichern. Bedenkentraeger und Angsthasen haben immer schon einen Anlass
gefunden, einen Benutzerservice einzuschraenken, wenn irgendwie ein
rechtliches Risiko am Horizont auftauchte.

Ich wuesste uebrigens nicht, dass etwa die DVB je mit einer Frage der
Linkhaftung zu kaempfen hatte.

Klaus Graf

 

Klaus Graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.