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DOCSTER - Vorschlag!



Aus: STERN Newsletter Edupage 22.06.2001
11. CEO von Napster spricht ueber Urheberrechte

  Hank Barry, CEO von Napster, sagte anlaesslich einer
  Podiumsdiskussion bei der Jahreskonferenz der American
  Library Association (ALA), der von seiner Dateitauschboerse
  ausgeloeste Streit um Urheberrechte wuerde nicht damit
  beendet werden, dass fuer die von seinem Unternehmen
  angebotenen Dienstleistungen zukuenftig Gebuehren erhoben
  wuerden. Laut Aussage von Barry wuerden jene Personen, deren
  Arbeitsschwerpunkt die Information sei, einen wachsenden
  Konflikt darueber beobachten koennen, wie Informationen im
  Internet zugaenglich gemacht werden sollten. Der ebenfalls
  auf der Konferenz anwesende Professor fuer Kultur und
  Kommunikation, Siva Vaidhyanathan von der New York
  University, sagte hierzu, Internet-Dienste mit einer
  Peer-to-Peer-Architektur wie z.B. Gnutella und Freenet
  wuerden auch weiterhin um einen gebuehrenfreien Austausch
  von Informationen kaempfen. Das Thema ist fuer einige
  Bibliothekare von grossem Interesse, die gegenwaertig die
  Moeglichkeit einer Napster-aehnlichen Dokumententauschboerse
  mit dem passenden Namen Docster diskutieren, die es
  Bibliothekaren ermoeglichen wuerde, an einem bestimmten
  Standort ein Dokument einzuscannen und es ueber das Internet
  Bibliothekskunden an anderer Stelle zur Verfuegung zu
  stellen. (Reuters, 17. Juni 2001)

  ALA
  (http://www.ala.org/events/ )

  Napster
  (http://www.napster.com/ )

***

Kommentar:

Im Grunde genommen muesste das deutsche Bibliothekswesen fuer
geisteswissenschaftliche Zwecke kooperativ ein solches System zur
Versorgung mit aelterer, ueheberrechtlich nicht mehr geschuetzter 
Literatur realisieren. Denn es ist nicht einzusehen, dass taeglich
vermutlich hunderte von Aufsaetzen (19. Jh.) in lesbarer Qualitaet
digitalisiert, ueber die jeweiligen Angebote (SUBITO, JASON usw.) via
Mail verschickt werden, die Digitalisate aber geloescht werden und der
Aufsatz somit immer neu gescannt werden muss. Bei nicht mehr
geschuetzter Literatur entfaellt das Argument, eine Vorhaltung sei aus
rechtlichen Gruenden nicht moeglich.

Wir brauchen dazu:

a) Eine zentrale Datenbank (oder Meta-Datenbank), in der die
digitalisierten Aufsaetze eingetragen werden, moeglichst verknuepft mit
einer Datenbank, aus der das Todesjahr des Autors hervorgeht
(Urheberrechtsschutz reicht bis 70 Jahre nach seinem Tod). In dieser
Datenbank wird bei jeder Fernleihe ueberprueft, ob der Aufsatz bereits
digitalisiert wurde.

b) Dezentrale Bibliotheksserver, auf denen die Aufsaetze zur Einsicht
oder zum Download bereitstehen. Von der Datenbank, die am besten mit dem
KVK oder den Verbund-OPACs zu koppeln waere, fuehrt ein Link auf die
dezentrale dauerhafte Adresse.

Bei effizienter Planung des Systems sollten Einsparungen moeglich sein,
da die Fernleihe in den Dokumentliefersystemen bereits weitgehend
automatisiert erfolgt und sowohl die Ueberfuehrung der Artikeldaten in
die Datenbank als auch der Upload auf einen WWW-Server automatisierbar
waeren.

Kommentare?

Klaus Graf
http://www.uni-koblenz.de/~graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.