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Re: Buchhändlerprobleme



Sehr geehrte Frau Silbernagel,
 
> Meine Frage: Ist eine solche "Beendigung der Geschaeftsbeziehungen"
> zulaessig?

Ohne die spezifischen Raahmenbedingungen im kaufmännischen Verkehr
zwischen Buchhandlungen und Bibliotheken genauer zu kennen:
Grundsätzlich ist es ohne weiteres möglich, fristgebundene Bestellungen
aufzugeben. Sollte diese Vereinbarung schriftlich niedergelegt sein,
sind Sie auf der sicheren Seite ...
Sollte es sich allerdings um eine strittige mündliche Bedingung handeln
und weitere Schritte noch nicht erfolgt sein, müßten Sie umgehend damit
beginnen, Nachfristen zu setzen, um ggf. die Bestellung stornieren zu
können. Bis dahin ist eine Bestellung zunächst einmal verbindlich.

Beste Grüße

Guido Hölker


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