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Re: Definition Virtuelle Bibliothek...
Zur allgemeinen Klaerung und Verwirrung noch ein Zitat von mir zum Thema
"Virtuelle - digitale - elektronische Bibliothek - was denn nun?" :
"Bei der Definition dessen, was eine elektronische Bibliothek von der
digitalen oder der virtuellen unterscheidet, sind die sonst so streng, mit
Normdateien und Regelwerken arbeitenden Bibliothekare in der Realität keine
Hilfe.
Der Kollege Hilberer aus Düsseldorf dagegen versucht eine Definition:
"Digitale Bibliotheken sind Sammlungen elektronischer Informationen, die
sich im Besitz und damit unter Kontrolle der betreffenden Realen Bibliothek
befinden, Virtuelle Bibliotheken sind Sammlungen von Verweisungen
(link-Sammlungen) auf Informationen, die sich aber als solche nicht im
Besitz der betreffenden Realen Bibliothek befinden. Natürlich sind alle
Virtuellen Bibliotheken immer auch digital, aber Digitale Bibliotheken
keineswegs immer auch virtuell. Nicht-virtuelle digitale Bibliotheken sind
z.B. CD-ROM-Sammlungen." ( )
So weit so gut! Aus der Sicht des Benutzers ist diese Unterscheidung aber
wenig hilfreich, denn die Zuordnung einer Information zur digitalen oder
virtuellen Bibliothek ist ihm egal, er will darauf zugreifen.
Die elektronische Düsseldorfer Dissertation würde in Düsseldorf zur
digitalen Bibliothek, aus Oldenburger Sicht zur virtuellen gehören. Die
CD-ROM "PsycLit" würde von Hilberer in die digitale Bibliothek einsortiert
werden, der Zugriff auf die selben Daten über FirstSearch von OCLC dagegen
in der virtuellen Bibliothek zu finden sein. Auch die Technik verwischt die
Grenzen: ein analoges Video, also nur elektronisch abspielbar, wird an einen
WebTV-Server angeschlossen und "on the fly" zur digitalen und virtuellen
Information. Ja selbst das ausgeliehene reale Buch der ULB Düsseldorf kann
virtuell werden, wenn es trotz Mahnungen nicht zurückgegeben wird. Wir
sollten den Nutzer nicht durch irritierende Etikettierungen verwirren.
Die Bedeutung von "virtuell" in der Definition von Microsofts Encarta trifft
den Kern:
"virtuell
1 der Möglichkeit nach vorhanden
2 nur gedacht, scheinbar
3 ein scheinbares, nicht auffangbares Bild erzeugend,
Ggs. ± reell" ( )
Die virtuelle Bibliothek ist "der Möglichkeit nach vorhanden": der eine oder
andere Link funktioniert oder auch nicht, jene Information ist kostenlos
oder leider doch kostenpflichtig, und die subito-Lieferung ist nicht lesbar,
aber die Möglichkeit hätte bestanden, daß sie es ist.
Auch die zweite Bedeutung trifft zu: die virtuelle Bibliothek ist "nur
gedacht, scheinbar". Denn trotz Hunderten von Millionen Web-Seiten ist sie
heute noch eine winzige Bibliothek, gemessen an unseren realen
Bibliotheken."
Zitat aus: Wätjen, Hans-Joachim: Zur Realität virtueller Bibliotheken -
Möglichkeiten, Aufgaben, Probleme. Vortrag auf der ASpB-Tagung, Dresden
1999. In: Service im Wandel. Bestandssicherung, Elektronische Bibliothek,
Veränderungsmanagement / ASpB Arbeitsgemeinschaft der Spezialbibliotheken,
Sektion 5 im DBV. - Karlsruhe: Universitätsbibliothek, 1999. S. 97-126
http://www.bis.uni-oldenburg.de/abt1/waetjen/publ/WaetjenASpB.PDF
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.