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Re: AW: Off-Topic: Patente und Software
- Date: Fri, 27 Oct 2000 20:12:22 +0200 (MEST)
- From: daniel _at__ roedding.de (Daniel Roedding)
- Subject: Re: AW: Off-Topic: Patente und Software
Hallo Herr Bellmann,
> >Ein "Computerprogramm als solches" ist aber von der Seite
> >der Legislative her (konkret: Patentübereinkommen) erst einmal
> >nicht schutzfähig.
> Das ist so nicht richtig.
Sorry, falls ich mich nicht klar genug ausgedrückt haben sollte: Es ging
hier um eine Schutzfähigkeit im Rahmen des Patentrechtes.
Entwicklung von Software und daraus resultierende Computerprogramme
werden klassisch als geistige Werke eingeordnet und unterliegen damit
dem Urheberrecht. Dabei gibt es - wie auch von Ihnen erwähnt - eine
Reihe von speziellen Regelungen speziell für Computerprogramme, die
Urheber- und Öffentlichkeitsinteressen recht feinfühlig gegeneinander
ausbalancieren (z. B. Schutz geistigen Eigentums des Entwicklers
gegen Dekompilationsrecht zur Schaffung von Interoperabilität).
> Gut. Es gibt aber den Schutz eines Computerprogramms als geistiges Eigentum.
[...]
> Von einigen osteuropaeischen Urheberrechtsgesetzen kenne ich vergleichbare
> Regelungen. Soweit ich mich erinnere, basieren alle diese Regelungen auf den
> Empfehlungen der WIPO.
Ja, genau. Wobei es mehr als nur "Empfehlungen" sind, es gibt auch
internationale Verträge.
Viele Grüße,
Daniel Rödding
--
Daniel Roedding phone: +49 5252 9838 0
daniel _at__ roedding.de fax: +49 5252 9838 20
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