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Gebühren für Internet-Mutzung
Liebe Listenteilnehmer/innen,
die Stadtbücherei Landshut wird -hoffentlich bald- den Internetzugang
für ihre Kunden anbieten können. Es ist geplant, eine mäßige
Nutzungsgebühr (voraussichtlich DM 2.- oder 3.-- für eine halbe Stunde)
zu verlangen. Sind diese Einnahmen steuerrechtlich relevant, d.h. müssen
sie versteuert werden? Werden diese Gebühren nach den Erfahrungen
anderer öffentlicher Bibliotheken von den Kunden akzeptiert? Über kurze
Erfahrungsberichte sind wir dankbar!
Freundliche Grüße
Ludwig Bichlmaier
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.