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(Kein Betreff)
- Date: Tue, 07 Mar 2000 15:30:10 +0100
- From: beger _at__ zlb.de (Beger, Gabriele)
- Subject: (Kein Betreff)
Sehr geehrter Herr Dr. Meier,
liebe Listenteilnehmer,
mein Name ist Gabriele Beger und ich vertrete den DBV in der Verhandlung
zur Umsetzung des zitierten BGH-Urteils in Sachen Direktkopienversand
durch Bibliotheken in der Kommission Bibliothekstantieme der KMK.
Bei der Umfrage des Bundesverwaltungsamtes handelt es sich nicht! um den
Versand von Kopien im Rahmen des Leihverkehrs, sondern ausschließlich um
den Versand von Kopien an Direktbesteller, das sind Personen, Firmen,
Institiutionen, die nicht über eine Bibliothek bestellen, wie es bei
Subito u.ä. Lieferdiensten der Fall ist. Die Vergütung (Tantieme) für
den
Direktkopienversand soll losgelöst von der Bibliothekstantieme
vertraglich geregelt werden. Die Kopien im Rahmen des Leihverkehrs sind
bereits durch die Bibliothekstantieme abgegolten.
Bitte geben Sie bei der Umfrage auf keinen Fall die Zahl der Kopien an,
die Sie im Rahmen des Leihverkehrs fertigen!
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung
Gabriele Beger
>
> Liebe Listenteilnehmer/innen
>
> Zu Ihrer Information:
>
> Neue Abgaben an VG-Wort? Erhöhung der Bibliothekstantieme?
>
> Gerade erhalte ich ein Schreiben des Bundesverwaltungsamtes betr.
> Umfrage zum Kopienversand:
>
> "... Mit Urteil vom 25.02.99 (NJW 1999 Seite 1953) hat der
> Bundesgerichtshof entschieden, dass auch bei einem Kopienversand auf
> Einzelbestellung durch eine der Öffentlichkeit zugängliche
> Einrichtung ein Anspruch des Urhebers auf angemessene Vergütung
> gegen diese anzuerkennen ist, wobei diese Forderung nur durch eine
> Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann. Zur Zeit
> schweben Verhandlungen zwischen der Kommission "Bibliothekstantieme"
> und der Verwertungsgesellschaft WORT über die Umsetzung des genannten
> BGH-Urteils. ..."
>
> Und um Anhaltspunkte über den Umfang der vergütungspflichtigen
> Kopienlieferungen durch Bibliotheken im Bundesbereich zu bekommen,
> werden alle Kollegen in bundeseigenen Bibliotheken dieses Schreiben
> bekommen haben.
> Die Kollegen aus Bibliotheken in Länderträgerschaft werden wohl auch
> zu der Umfrage eingeladen werden.
>
> Ich nehme an, dass mit der "Kopienlieferung auf Einzelbestellung" die
> Lieferung von Kopien zwischen Bibliotheken im Fernleihverkehr gemeint
> sind und auch die Dokumentlieferung (das Schreiben spricht auch
> von Fax- und Email-Lieferung) von Schnell-Lieferdiensten (Subito,
> Jason, etc).
>
> Wenn ich von unseren Bibliotheken ausgehe, so liegt das
> Kopienaufkommen für den PTB-internen Gebrauch um wenigstens den
> Faktor 10 höher als unsere Kopien für die aktive Fernleihe. Damit
> dürfte sich die Bibliothekstantieme um nicht mehr als 10 % erhöhen.
> Ich nehme an, dass die Relationen an allen wissenschaftlichen
> Bibliotheken ähnlich aussehen. Die Verhandlungspartei, die das oben
> genannte BGH-Urteil angestrengt hat, hat sich sicher mehr Zuwachs an
> Einkünften erhofft. Es war ja auch zu erwarten, dass die Propagierung
> der neueren Dokument(schnell)lieferdienste Begehrlichkeiten wecken
> würde.
>
> Gruß
> Joachim Meier
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.