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Re: Dissertationen als CD-ROM/BOD



Sehr geehrter Dr. Graf,

Sie schreiben:

  > Man sollte Kraut und Rueben auseinanderhalten. ISBN und Registrierung in
  > den USA sind juristisch 2 Paar Stiefel.

gerade darum habe ich beide erwähnt, es war selbstverständlich nicht als Redundanz
gedacht.

>  Pruefungsarbeiten sind oft in den Institutsbibliotheken, Archiven usw.
>  dokumentiert. Diesen Status teilen sie mit weiterer grauer Literatur im
>  Hochschulbereich, die durchaus auch zitiert wird (vor allem wenn sie von
>  Professoren stammt ...).

Diese Anspielung auf die Prüfungsarbeiten von Professoren verstehe ich nicht.
Ich hatte eigentlich auch schon darauf hingewiesen, dass Prüfungsarbeiten keine
Publikationen sind..

>  Was die Veraenderbarkeit von Internetpublikationen angeht, so ist dies
>  ein anderes Thema. Auch Bibliothekswissenschaftler sollten in der Lage
>  sein, einigermassen  stringent zu argumentieren.

Ich befürchte, Sie verkennen, dass die Authentizität von Dissertationen in
digitaler
Form der Ausgangspunkt dieser Diskussion war, weil es um die Frage ging, ob
Dissertationen auf Papier oder Digital archiviert werden sollten.

Was Sie aus der Beobachtung, dass "es einige Hochschulbibliotheken gibt, die
auch Magisterarbeiten u. dgl. auf ihren Hochschulschriftenservern akzeptieren"
ableiten wollen ist mir unklar. Auf die Problematik dabei hatte ich schon
hingewiesen.

>  Eine universitaere Satzung wird nicht dadurch rechtmaessig, dass niemand
>  an ihr bislang Anstoss genommen hat. Insoweit sie gegen Verfassungsrecht
>  verstoesst, ist sie nichtig.

Das ist genau mein Punkt, die kritische Auseinandersetzung mit einer Gegebenheit.
Ich akzeptiere Ihren Standpunkt. Sie können die Meinung vertreten, dass eine
Promotionsordnung gegen das "Verfassungsrecht verstoesst". Dann ist es aber
sicher nötig, die Gesamtproblematik genauer zu betrachten. Ob Ihr Standpunkt so
sicher ist, wage ich zu bezweifeln.

Den Satz: "Eine verfassungskonforme Auslegung von Satzungen (wie bei Gesetzen)
ist nicht moeglich." verstehe ich nicht. Soll das für alle Satzungen und Gesetze
gelten?

> Ich habe mich auf Pruefungsarbeiten, nicht auf Dissertationen bezogen.

Die Dissertationen sind aber das Problem, über das wir hier "stringent"
diskutieren!

> Es waere nuetzlich gewesen, die URL anzugeben:
> http://www2.hu-berlin.de/geschichte/philfak1/ordnung/promo.htm

Wie ich sehe haben Sie sie auch so gefunden. Als ich meine Antwort schrieb, hatte
ich die URL leider nicht bei der Hand.

Sie schreiben:

  > Entweder die Arbeit kann akzeptiert werden, dann sollte
  >sie auch so wie sie ist zum Druck gebracht werden koennen. Was masst
  > sich der Fakultaetsrat da eigentlich an?

Haben Sie schon einmal daran gedacht, dass sich aus der Verteidigung heraus,
die nach der Abgabe der Prüfungsexemplare erfolgt, ergeben könnte, dass
bestimmte Aussagen in der publizierten Dissertation variiert werden sollten? Es
ist
wahrscheinlicher, dass das im Interesse des Promovenden liegt, als in dem des
"HOHEN FAKULTAETSRATS", den Sie hier nicht mit der Promotionskommission
gleichsetzen sollten. Der Promovend kann aber schlecht, ohne
Einwilligung der Promotionskommission, eine Arbeit zur Prüfung einreichen, und
eine andere der Öffentlichkeit präsentieren. Insofern müssen mögliche Änderungen
doch wohl in Grenzen gehalten werden.

MfG

Umstätter

h0228kdm _at__ rz.hu-berlin.de



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