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Bibliothek notwendig? Genuegt Buchhandlung in Behoerde?



Hallo,

muss eine Bundesbehoerde eine Bibliothek haben, oder genuegt es, wenn dort nur noch eine Buchhandlung ist?
Mein Chef fragt immer wieder, ob nicht eine Buchhandlung genuegt.
Meines Erachtens muessen wir z.B. die Buecher (usw.) in einem Katalog nachweisen.
Wir sollten Buecher und Zeitschriften moeglichst nur einmal pro Behoerde beschaffen.
Fernleihe wird weiter notwendig, aber die Ausleihe koennte wegfallen.
(Was geschieht mit den Bestaenden?)
Fuer uns gilt - wohl noch nicht zurueckgezogen - 
"Richtlinie fuer die Beschaffung und Verwaltung von Dienstgeraet und Verbrauchsgegenstaenden 
und fuer die Fuehrung von Bestandsverzeichnissen ueber 
bewegliche Sachen im 
Geschaeftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft
Gemaeß $65 Abs. 1 RHO vom 15.02.1961" (mit Ergaenzung vom 28.01.1967)
Danach muessen wir z.B. ein Zugangsbuch, einen Alph. Kat, einen Sach.Kat. + Standortkatalog fuehren.

Existieren weitere / neuere Vorschriften ueber die Notwendigkeit von Bibliotheken in Behoerden oder Oeffentlichen Institutionen?
Reinhard Supper M.A.
Bundesanstalt fuer Materialforschung und -pruefung
Leiter des Referats Z.9 
Bibliothek, Fotografie, Bild- und Textgestaltung

reinhard.supper _at__ bam.de





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