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Re: acrobat reader - Textklau



Thomas Fedder wrote:
> 
> Klaus Graf schrieb:
> > Ein Buch kann und darf ich von Gesetz wegen auf den Kopierer legen, etwa
> > fuer Kopien zum privaten Gebrauch. Ich sehe in dem verbesserten "Schutz"
> > also nur einen weiteren grossen Nachteil! Alle Plagiatoren vor der Zeit
> > des Computers haben von Hand kopiert und trotzdem plagiiert. Ich selbst
> > biete seit April 1997 ein wie ich glaube hochwertiges Internetangebot
> > und hatte seither nie Probleme mit Textklau - die laengsten
> > Urheberrechtsvermerke sind meiner Erfahrung nach auch auf den
> > duemmlichsten Homepages zu finden. Wer seinem Benutzer verbietet,
> > Textstuecke zu uebernehmen, sollte die Finger ganz aus dem WWW lassen!
> Dies ist natuerlich richtig, aber was wuerden Sie zu folgender Situation
> sagen:
> Ein Literatur- und Editionswissenschaftler moechte gerne seine
> Magisterarbeit ins Netz stellen, da er schon mehrfach danach gefragt
> wurde.
> Meiner Einschaetzung nach sind gerade Germanisten sehr empfindlich, was
> Urheberschutz angeht.
> Dieser von mir beschriebene Germanist hatte sogar ueberlegt, ob er das
> ausdrucken dieser Arbeit ueber den Reader verbieten soll, was meiner
> Meinung allerdings zu weit geht.
> Das Internet ist der einzige Ort, an dem seine Magisterarbeit
> zugaenglich ist.
> Erschwerend kommt noch hinzu, da er beabsichtigt, über ein aehnliches
> Thema seine Doktorarbeit zu schreiben.
> Ist in so einer Situation Acrobat nicht eine grosse Hilfe?

Nein, das denke ich ueberhaupt nicht. Wer sich entschliesst, einen Text
zu veroeffentlichen, muss immer das Risiko auf sich nehmen, dass dieser
Text in einer Weise benutzt wird, die ihm nicht gefaellt. Auch das
"legale" Kopieren kann ja dem einen oder anderen Autor missliebig sein,
und wenn mit Zitaten seine Arbeit schlechtgemacht wird, dann wird er
wohl auch an der Moeglichkeit des Zitierens keine Freude haben. Mit
anderen Worten: Es fuehrt nicht weiter, der individuellen Willkuer des
Autors freie Bahn zu lassen. Wer sein Werk veroeffentlicht, muss mit den
Konsequenzen und Risiken leben. Es gibt keinerlei empirische
Untersuchungen ueber die "unfaire" Verwertung etwa von
Pruefungsarbeiten. Wer befuerchtet, dass ihm die Veroeffentlichung
seiner Pruefungsarbeit bei der Erstellung der Dissertation hinderlich
ist, soll lieber die Finger davon lassen! Im uebrigen ist es jedem
(urheberrechtlich) unbenommen, die urheberrechtlich nicht geschuetzten
Ideen der Arbeit zu verwerten, was im Einzelfall durchaus als unfair
empfunden werden kann (siehe BGH-Entscheidung Staatsexamensarbeit). Wer
dies vorhat, wird sich aber nicht durch die Barrieren des Acrobat-Reader
abhalten lassen!

Zum Copyright-Vermerk: Im Deutschen Recht ist es absolut irrelevant, ob
einer angebracht ist. Meine These lautet nach wie vor: Ausfuehrliche
Vermerke dieser Art sind ein Indiz fuer uebersteigerte
Autoren-Eitelkeit.

Freundliche Gruesse
Dr. Klaus Graf
http://www.uni-koblenz.de/~graf




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