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Re: Filtersoftwaere: Fuer und Wider
> Wir empfehlen als Fachstelle unseren Buechereien z.
> Zt., Filterprogramme einzusetzen, solange die Rechtslage noch
> nicht eindeutig ist.
> Uwe Boettcher
Ich moechte, ungeachtet irgendwelcher rechtlicher Aspekte, mal ein anderes
Argument ins Spiel bringen:
Irgendwie geartete Filter koennen auf zwei Arten funktionieren:
a) Abschalten einer Reihe von Adressen und Zulassen des Restes
b) Zulassen einer Reihe von Adressen und Abschalten des Restes
Beides bedingt eine Liste von Adressen, die unterschiedlich genutzt
wird.
Typ b) ist sicher dann sinnvoll, wenn man z.B. einen WWW-OPAC an
bestimmten Geraeten zulassen moechte, aber verhindern moechte, dass an den
Geraeten auch gechattet wird. Also dedizierte (!) Geraete fuer einen
bestimmten, stark eingeschraenkten Zweck. Dies definiere ich *nicht* als
"Internet-Arbeitsplatz".
Bei Typ a) habe ich erhebliche Bedenken. Im Inhalt der Liste, die gesperrt
wird, begruendet liegt die Tatsache, dass diese Liste vom Programmierer
der Software erstellt wird und *nicht* oeffentlich ist. Niemand kann
einsehen, welche Adressen da gesperrt werden. Wenn sich ganze Kampagnen
dagegen wehren, vom Staat zensiert/ueberwacht zu werden, wieso meckert
niemand, wenn *ein* Programmierer bestimmt, welche Seiten in -zig
Bibliotheken (nicht) aufgerufen werden koennen? Beispiele aus Tests
der Filtersoftware haben gezeigt, dass vieles ueber einen Kamm geschert
wird. Beispiel: Sperren von http://www.susx.ac.uk, weil das Wort SEX
dort erscheint.
Noch ein Aspekt, weniger relevant: Die Negativliste der Adressen
hinkt, selbst wenn sie inhaltlich korrekt sei (wer definiert das?), immer
hinter den Tatsachen hinterher. Findige Nutzer werden immer ein
Schlupfloch finden, eine neue Adresse, die nicht gesperrt ist und trotzdem
unerwuenschte Inhalte praesentiert.
Gruesse (nasskalt),
Michael Schaarwaechter
--
Michael.Schaarwaechter _at__ ub.uni-dortmund.de
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