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Liebe Liste!
Da muss auch mal ein eigentlich ueberzeugter Lurker (richtig geschrieben?)
was sagen:
>> Zensur bezieht sich auf eine Kontrolle und Beschraenkung vor
>> Veroeffentlichungen VOR ihrer Drucklegung und/oder Verbreitung !
>
>Sebastian Wolf schrieb:
>Ganz Konsequent hiesse dass: Im Internet darf NICHTS zensiert werden,
>denn es ist ja bereits veroeffentlicht... (dass dieses Gesetz so nicht
>anwendbar ist und es _dringend_ einer Reform bedarf steht wohl ausser
>Frage)
>
Eine m.E. etwas merkwuerdige Argumentation. Warum sollte dieses Gesetz
nicht anwendbar sein? Man kann in Deutschland meines Wissens nach ALLES
veroeffentlichen, muss aber dann auch (bei entsprechenden Inhalten) die
Folgen dafuer tragen, bzw. hinnehmen, dass die Auflage usw. beschlagnahmt
wird und aehnliches.
Wie sollte der Gesetzgeber denn sonst vorgehen? Eine echte Zensur wieder
einfuehren? Mit Zensurbehoerde, Genehmigungsstempel u.ae.?
Ich moechte nochmal wiederholen: Zensur ist eine Vor-Zensur! Aber
wahrscheinlich habe ich nur etwas missverstanden und ueberreagiert.
:)
So long,
Markus Becker
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.