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Mein Fehler! (war: Re: Filtersoftware)



Markus Becker schrieb:
> 
> >Sebastian Wolf schrieb:
...
> >Ganz Konsequent hiesse dass: Im Internet darf NICHTS zensiert werden,
> >denn es ist ja bereits veroeffentlicht... (dass dieses Gesetz so 

> Eine m.E. etwas merkwuerdige Argumentation. Warum sollte dieses Gesetz
> nicht anwendbar sein? Man kann in Deutschland meines Wissens nach 
...

Sorry, da habe ich was verwechselt :-( 
Eine VORzensur findet natürlich nicht statt. Eine Nach-Zensur manchmal
schon (und das passiert mir, obwohl ich letztes Semester BID-Recht als
Unterrichtsfach hatte und auch immer hingegangen bin...) 

Ich bin natürlich auch gegen eine Änderung des Grundgesetzes. Ich meinte
eher des IukD-Gesetz (bevor ich aber weitere Äusserungen dazu tätige,
werde ich mir das Gesetz erst mal gründlich durchlesen...)

Noch eine Mitteilung an Harald Müller:
Das Zitat der NY-Times lautet im Oringal:
*Texas is one of several states with a law prohibiting an adult from
knowingly displaying material considered harmful to anyone younger than
18.*

...ich bin noch auf der Suche nach dem Volltext des texanischen
Grundgesetzes... 

Viele Grüße und schönes Wochenende

Sebastian Wolf


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-  Erstellt von: Sebastian Wolf      -
-  FH Hannover, FB Bibliothekswesen  - 
-  Mail: wolf _at__ iks.ik.fh-hannover.de  -
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