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Mein Fehler! (war: Re: Filtersoftware)
Markus Becker schrieb:
>
> >Sebastian Wolf schrieb:
...
> >Ganz Konsequent hiesse dass: Im Internet darf NICHTS zensiert werden,
> >denn es ist ja bereits veroeffentlicht... (dass dieses Gesetz so
> Eine m.E. etwas merkwuerdige Argumentation. Warum sollte dieses Gesetz
> nicht anwendbar sein? Man kann in Deutschland meines Wissens nach
...
Sorry, da habe ich was verwechselt :-(
Eine VORzensur findet natürlich nicht statt. Eine Nach-Zensur manchmal
schon (und das passiert mir, obwohl ich letztes Semester BID-Recht als
Unterrichtsfach hatte und auch immer hingegangen bin...)
Ich bin natürlich auch gegen eine Änderung des Grundgesetzes. Ich meinte
eher des IukD-Gesetz (bevor ich aber weitere Äusserungen dazu tätige,
werde ich mir das Gesetz erst mal gründlich durchlesen...)
Noch eine Mitteilung an Harald Müller:
Das Zitat der NY-Times lautet im Oringal:
*Texas is one of several states with a law prohibiting an adult from
knowingly displaying material considered harmful to anyone younger than
18.*
...ich bin noch auf der Suche nach dem Volltext des texanischen
Grundgesetzes...
Viele Grüße und schönes Wochenende
Sebastian Wolf
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- Erstellt von: Sebastian Wolf -
- FH Hannover, FB Bibliothekswesen -
- Mail: wolf _at__ iks.ik.fh-hannover.de -
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