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Re: Cybersitter
Lieber Herr Raumel,
Sie schrieben:
> Ich bin bisher davon ausgegangen, daß Öffentliche Bibliotheken, die auch
> Minderjährigen einen (kostenpflichtigen) Zugang zum www ermöglichen, nach dem
> "Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften GjS" dazu verpflichtet
> sind, zumindest die indizierten pages zu sperren. (?)
Deutschland... Wir haben in der Schweiz kein entsprechendes Gesetz,
keinen 'Index jugendgefaehrdender Schriften'... offenbar koennen wir uns
gluecklich schaetzen.
> Deshalb setzen wir "NetNanny" ein und geben dort regelmäßig die im
> JugendMedienSchutz-Report angezeigten Adressen ein.
(...)
Das ist natuerlich schon eine brauchbarere Methode als die von manchen
Filterprogrammen offenbar ausschliesslich angewandte der Blockierung von
Seiten, die bestimmte 'anstoessige' Woerter enthalten. Sofern das
Programm nur eingesetzt wird, wenn der Benutzer des Computers ein Kind
ist, kann man natuerlich nichts dagegen (die Blockierung ganz bestimmer
Sites) einwenden.
Patrick Borer
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.