[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Re: CD-ROM-Sicherheitskopien
Sehr geehrter Herr von Seggern,
> leider bin ich im Hinblick auf die juristische Seite kein kompetenter
> AUskunftspartner aber in dieser Hinsicht aus aehnlichem Anspruch ein
> interessierter -).
nach dem deutschen UrhG waere dieses Vorgehen rechtens.
Die Vervielfaeltigung "zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und
soweit die Vervielfaeltigung zu diesem Zweck geboten ist und als
Vorlage fuer die Vervielfaeltigung ein eigenes Werkstueck benutzt wird"
ist nach Paragraph 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG zulaessig. Bibliotheken wird
es somit ermoeglicht, als Vorsorge Sicherheitskopien anzufertigen. Die
Bibliothek muss aber in jedem Fall zur Herstellung der Kopien ein
eigenes Werkstueck benutzen. Desweitern darf nur ein
Vervielfaeltigungsstueck hergestellt werden. Fuer die Ausleihe bleibt
weiterhin das Original zur Verfuegung, waehrend die Kopie verwahrt wird.
Mit freundlichen Gruessen
Juergen Pach
Fachhochschulbibliothek Dortmund
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.