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Re: Filtersoftwaere: Fuer und Wider
Lieber Herr Wolf,
die Situation, wie sie sich fuer amerikanische Bibliotheken in Bezug
auf Filtersoftware darstellt, ist in keiner Weise mir der deutscher
Bibliotheken zu vergleichen - das Rechtssystem ist einfach grund-
verschieden.
Tatsache ist, dass deutsche Bibliotheken - unabhaengig davon, wie
sie persoenlich zur Einschraenkung des Zugriffs auf bestimmte
Seiten im Internet stehen - sich an deutsche Gesetzmaessigkeiten
zu halten haben, allen voran die Gesetze zum Jugendschutz und die
neuen Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetze.
Auch die grundsaetzlich negative Grundhaltung der Amerikaner in
Bezug auf jegliche Beschraenkung persoenlicher Freiheiten ist
sicherlich nicht unbedingt auf deutsche Verhaeltnisse uebertrag-
bar. Das Thema 'Zensur' ist in dieser Liste schon haeufiger
diskutiert worden, und um eine sehr interessante Definition die-
ses Begriffs von Herrn Mueller aus Heidelberg (auch in dieser
Liste geaeussert) sinngemaess zu zitieren:
Zensur bezieht sich auf eine Kontrolle und Beschraenkung vor
Veroeffentlichungen VOR ihrer Drucklegung und/oder Verbreitung !
Der Einsatz von Filtersoftware ist also letzten Endes keine Zen-
sur, sondern nur eine technische Massnahme zur Umsetzung - oder
zum Versuch einer Umsetzung - allgemeingueltigen Rechts. Niemand
wuerde sich beschweren oder es als Zensur empfinden, wenn eine
Bibliothek eine gedruckte Ausgabe von 'Mein Kampf' nur gegen
Altersnachweis den Lesern zur Verfuegung stellt.
Viele Gruesse aus dem Zweistromland !
Uwe Boettcher
--
Uwe Boettcher
Landesbuechereistelle Koblenz
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