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Gibt es ein Copyright fuer Metadaten?
Liebe Liste,
das Internet bietet zahlreiche Moeglichkeiten bibliographische Daten
zu extrahieren. In welchem Umfang ist dies aber erlaubt? Unterliegt
eine einzelne Titelaufnahme dem Copyright? Tut sie es wenn
Sacherschliessungsinformation beigegeben ist? Ist der Titel als Text
geschuetzt? Dass er in seiner Funktion als Titel in einem gewissen
Masse geschuetzt ist, ist mir klar. Dass er innerhalb einer
bibliographischen Beschreibung veroeffentlicht werden kann ist mir
auch klar, sonst koennte er seine Funktion als Metatext ja nicht
wahrnehmen. Kann er jedoch aus der bibliographischen Beschreibung
herausgeloest verwendet werden, oder leistet die bibliographische
Beschreibung das, was sonst eine Zitierung leisten wuerde? Die
geistige Urheberschaft ist ja durch die Autorenangabe angegeben,
wiewohl gerade der Buchtitel haeufig nicht vom Autor formuliert wird.
Was begr"undet ein Copyright bei Datenkollektionen? - die Anwendung
eines Regelwerkes zur Formalerschliessung? - eines
Sacherschliessungsinstruments? - der Einsatz eines Retrievalsystems?
Die Anwendung eines Regelwerks sollte doch zumindest in der
Formalerschliessung zu identischen Ergebnissen f"uhren, kann dann beim
einzelnen Datensatz von Urheberschaft gesprochen werden?
Was ist also gemeint wenn eine Bibliothek wie z. B. die TIB einer
Liste von Rechercheergebnissen, die man sich per email zuschicken
lassen kann mit dem Vermerk: ''Diese Daten sind
urheberrechtlich geschuetzt. Sie duerfen Dritten in keiner Form
zur Verfuegung gestellt werden.'' versieht?
Wie ist es mit einer Verwendung der Daten zu Forschungszwecken?
Eine Suche in Rechtskommentaren hat mich leider nicht schlauer
gemacht. Vielleicht kann mir die Liste ja weiterhelfen.
Gruss,
Bettina Bauer
Bettina Bauer
Institut fuer maschinelle Sprachverarbeitung
Azenbergstr. 12
70174 Stuttgart
bauerba _at__ ims.uni-stuttgart.de
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.