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Re: AW: AW: wg. DBI (Dt. Bibliotheksinstitut, Berlin)



Lieber Herr Dietz!

> > Wenn Sie eine urheberrechtlich geschütztes Werk, wie z.B. den
> > Aufsatz unseres geschätzten Prof. Kummer aus BuB, über
> > INETBIB versenden, dann nehmen Sie - urheberrechtlich gesehen -
> > eine Veröffentlichung vor. Hierzu benötigen Sie eine ausdrückliche
> > Zustimmung des Rechteinhabers. Nach Sach- und Rechtslage
> > dürfte dies BuB sein. Ohne Genehmigung wäre das Versenden
> > eine Urheberrechtsverletzung.
>
> Sehr geehrter Herr Müller,
>
> vielen Dank für diese rechtliche Klarstellung.
>
> Noch konkret nachgefragt:
> Wäre denn ein OK der BuB-Redaktion ausreichend?
Aus meiner Sicht, d.h. nach kurzem Blick in das Impressum eines
BuB-Heftes, recht das OK der BuB-Redaktion aus.

>
> Und noch eine Frage:
> Der Artikel erschien auch in einer weiteren Zeitschrift, wie Herr
> Kummer mitteilte. Welche Rechte hat diese Zeitschrift, bzw. wie
> verteilen sich die Rechte?

Das kann ich leider aus der Ferne nicht beurteilen. Zur
Beantwortung dieser Fragen müßte ich genaue Angaben über die
Umstände der Veröffentlichung haben. Kann nicht Herr Prof.
Kummer etwas Licht ins Dunkel bringen?

Beste Grüße


Harald Müller

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