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Re: AW: AW: wg. DBI (Dt. Bibliotheksinstitut, Berlin)



Am 17 Jun 2003, um 14:18 hat Harald Mueller geschrieben:

> Sehr gehrte Frau von Loew!
>
> Wenn Sie eine urheberrechtlich geschütztes Werk, wie z.B. den
> Aufsatz unseres geschätzten Prof. Kummer aus BuB, über
> INETBIB versenden, dann nehmen Sie - urheberrechtlich gesehen -
> eine Veröffentlichung vor. Hierzu benötigen Sie eine ausdrückliche
> Zustimmung des Rechteinhabers. Nach Sach- und Rechtslage
> dürfte dies BuB sein. Ohne Genehmigung wäre das Versenden
> eine Urheberrechtsverletzung.
>
> Die DBV-Rechtskommission rät Ihnen unbedingt davon ab, den
> Aufsatz ohne Zustimmung zu verbreiten.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> für die DBV-Rechtskommission
>
> Harald Müller
>

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für diese rechtliche Klarstellung.

Noch konkret nachgefragt:
Wäre denn ein OK der BuB-Redaktion ausreichend?

Und noch eine Frage:
Der Artikel erschien auch in einer weiteren Zeitschrift, wie Herr
Kummer mitteilte. Welche Rechte hat diese Zeitschrift, bzw. wie
verteilen sich die Rechte?


--
MfG, Karl Dietz
http://www.karldietz.de

... immer noch guter Hoffnung, dass dieser Artikel hier in inetbib
oder an anderer frei zugänglicher Stelle im Netz stehen wird...


> > -----Ursprüngliche Nachricht-----
> > Von: Karl Dietz [mailto:karl.dietz _at__ gmx.de]
> > Gesendet: Montag, 16. Juni 2003 13:26
> > An: Internet in Bibliotheken
> > Betreff: Re: AW: wg. DBI (Dt. Bibliotheksinstitut, Berlin)
> >
> >
> > Am 14 Jun 2003, um 9:42 hat Kummer geschrieben:
> >
> > > Werter Herr Dietz, es spricht nichts gegen eine Übernahme meines
> > > Artikels in das Netz, allerdings möchte ich doch vorher bei BuB
> > > deswegen anfragen, denn es war wohl nicht selbstverständlich, dass BuB
> > > diesen durchaus Partei ergreifenden Text  übernommen hat. Bis
> > > demnächst! Mit freundlichen Grüßen! Dietmar Kummer
> >
> > Werter Herr Kummer,
> >
> > ich bin gespannt auf den Artikel und hoffe auf das OK von BuB,
> > wobei ich denke, das die Urheberschaft doch wohl bei Ihnen liegt
> > und es Ihnen dann doch frei steht ihn dort zu publizieren, wo es
> > Ihnen richtig erscheint, und Sie schrieben ja auch, dass der Artikel
> > auch in einer studentischen Zeitschrift in Leipzig veröffentlicht
> > wurde. Falls BuB hier mitliest, könnten die ja hier einfach ihr OK
> > geben und dieser sicherlich lesenswerte Artikel wäre öffentlich und
> > frei zugänglich.
> >
> > --
> > MfG, Karl Dietz
> > http://www.karldietz.de
> >
> >
> >
>
>
>
> Harald Müller
>
> ************************************************************
>
> Max-Planck-Institut fuer Auslaendisches Oeffentliches Recht
> und Voelkerrecht / Bibliothek
> MPI for Comparative Public Law and International Law / Library
> Im Neuenheimer Feld 535  D-69120 Heidelberg  Germany
> hmueller _at__ MPIV-HD.mpg.de
> Phone: +49 (0)6221 482-219    Fax:   +49 (0)6221 482-593
> http://www.virtual-institute.de/de/vi/vi.cfm
>




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