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Re: Mahnungen per Email



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die UB der TU Berlin versendet, in Absprache mit der universitären
Rechtsabteilung, die erste und zweite Mahnung per E-Mail.
Erst ab der dritten Mahnung wird generell nur die Briefpost genutzt..

Es gibt jedoch hier keinen Zwang, der Bibliothek eine E-Mail-Anschrift
mitzuteilen.
Gelegentlich kommt es auch vor, dass Benutzer bitten, die E-Mail-Anschrift
zu löschen, da sie die E-Mails nicht regelmäßig abgerufen.

Viele Grüße
Rudolf Peter
UB der TU Berlin





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