Liebe Liste,
es ist ein Zug der Zeit, moderne Technik in allen Bereichen einzusetzen.
Bisher waren wir allerdings beim Versenden von Mahnungen noch kon-
servativ und haben sie per Post (mit Ausgangsverzeichung) verschickt.
Wie handhabt man das Problem in anderen Bibliotheken? Wenn die
Mahnung per Email erfolgt, bis zu welcher Mahnstufe darf dieses Ver-
fahren angewandt werden?
Für eine schnelle Anwort wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Zänker
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Dr. Birgit Zänker
Fachhochschule Brandenburg
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