Werte ListenteilnehmerInnen,
uns wurden anonym interessante/brisante Unterlagen zu einem noch
lebenden Filmschaffenden und dessen Wirken im Nationalsozialismus
überlassen. Diese bestehen aus Kopien aus Archiven des "US-Department of
the Army (Freedom of Information / Privacy Office)" und aus einem nicht
veroeffentlichten Artikel eines anonymen Autors, der diese Dokumente
erklaert bzw. interpretiert.
Wer weiss, ob diese Unterlagen problemlos in der Bibliothek zugaenglich
gemacht werden koennen? Ist eine Absicherung durch den Amtsjuristen
noetig?
Schon mal besten Dank fuer die Antworten und freundliche Gruesse
Kirsten Maier
Bibliothekarin