[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

AW: Kündigung einer Zeitschrift mit Titeländerung



Liebe Kollegin,

der Antwort betr. die Information durch Buchhandlungen und Verlage schließe
ich mich zunächst an. So lassen sich die Fragen meist besser lösen, denn
hier liegen doch Informationsmängel zu Grunde. Aus Absatzgründen lassen
Verlage manche Dinge auf diesem Gebiet auch manchmal im Dunkeln, aber
dadurch begeben sie sich gerade in eine schlechtere Position.

Es gibt keine Rechtsvorschrift mit dem Text "beim Zusammenlegen von
Zeitschriften ist der mehrfache Abonnent berechtigt, von einem Abonnement
zurückzutreten". Der einfache Menschenverstand und das Kaufrecht /
Schuldrecht ermöglichen solche Lösungen aber. Wenn Menschenverstand nicht
hilft, fragen Sie Ihre Buchhandlung doch einmal, auf welche Bestellung sie
eigentlich liefert?

Es gibt mal wieder mehrere Varianten:

Bestellt hatten Sie früher Titel A und Titel B, geliefert wird jetzt C.
Hatten Sie auf C eine Bestellung aufgegeben? Nein?, dann verweigern Sie die
Annahme eines unverlangten Exemplars ebenso wie die Zahlung, geben Sie
gelieferte Teile unter Berufung hierauf umgehend zurück. Eine nicht
aufgegebene Bestellung müssen sie nicht erst kündigen, es gibt sie nicht.
Wenn Sie gleichwohl annehmen, es gäbe noch ein Abo. Wie hätten Sie eine
Kündigungsfrist von einem Quartal einhalten können, wenn Sie erst ab Heft
z.B. 11 (sagen wir November) auf versteckten Seiten oder Pfaden
Informationen über Änderungen ab. 1.1. erhielten?. Eine solches Vereiteln
der ordentlichen Kündigung gibt schon genug Grund für eine außerordentliche
Kündigung.
Wenn Sie nicht zahlen, wird die Buchhandlung Sie verklagen und erklären
müssen, warum sie ohne Bestellung geliefert hat oder ohne rechtzeitige
Information über die geänderte Situation davon ausgehen durfte, dass Sie
gerade dieses Exemplar ausgerechnet bei ihr weiter beziehen wollten. Wird
sie das erfolgreich beweisen können? Womit wollen Buchhandlung bzw. Verlag
begründen, weshalb sie Ihnen die rechtzeitige Kündigungsmöglichkeit
abgeschnitten haben?

Bestellt hatten Sie früher Titel A und Titel B, es erscheint künftig Titel A
(in dem das Erzeugnis B aufgegangen ist (oder umgekehrt)). Ein Buchhändler
liefert jetzt wieder ohne Bestellung. Verhalten Sie sich wie zuvor
beschrieben.

Dietrich Pannier, Karlsruhe

P.S. Nur so am Rande: Manchmal wird auch ein Buchhändler samt "seinen
Abonnements" von jemanden gekauft. Manchmal gefällt Ihnen der Käufer nicht,
bei dem Sie nie bestellt hätten. Sie müssen sich nicht "mitverkaufen" lassen
und können kündigen.




Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.