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AW: Kündigung einer Zeitschrift mit Titeländerung



Hallo Hr. Wahidie,

als erstes sollten Sie nachprüfen, ob und in welcher Form auf die
Zusammenlegung der Zeitschriften zu einem Titel informiert worden ist. Ein
gut organisierter Verlag macht seine Abonnementen im Vorfeld auf evt.
Änderungen eines Abo aufmerksam. Oft nuzten Verlagsredaktionen die
Editorialseiten einer Zeitschrift für solche Bekanntmachungen. Ich meine
aber, dass dies nicht ausreichend ist, da Verlage nicht davon ausgehen
können, das die Bibliotheken ihre Zeitschriften auch von A bis Z lesen.
Im Zweifel sollte ihre Buchhandlung über evt. Änderungen informieren. Ich
hatte selber einen Fall, wo eine Zusammenlegung von gleich mehreren
Zeitschriften recht spontan und ohne Vorankündigung vonstatten ging. Die
betreffenden Buchhandlungen hatten in diesem Fall keine Probleme Doppelabos
im nachhinein zu kündigen. Ausserdem würde ich in solchen Fällen eine
gewissen Kulanz seitens der Buchhandlungen erwarten.

Mit freundlichem Gruss
Oliver Weiner

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-inetbib _at__ ub.uni-dortmund.de
[mailto:owner-inetbib _at__ ub.uni-dortmund.de]Im Auftrag von Ruby Wahidie
Gesendet: Donnerstag, 6. März 2003 11:35
An: INETBIB _at__ ub.uni-dortmund.de
Betreff: Kündigung einer Zeitschrift mit Titeländerung


Hallo,

wir haben folgendes Problem in unserer Bibliothek. 2 unserer vorherigen
Zeitschriftenabonnements sind Anfang diesen Jahres zu einem neuen Titel
vereinigt worden. Nun bekommen wir den neuen Titel zweimal, obwohl wir nur
noch ein Abonnement benötigen (2 unterschiedliche Lieferanten). Aus diesem
Grunde versuchten wir eins unserer Abonnements zu kündigen, jedoch besteht
die Buchhandlung auf die normale Kündigungsfrist zum Ende des Jahres.

Meine Frage nun: Gibt es irgendeine rechtliche Vorschrift, die in diesem
Falle eine ausserordentliche Kündigung zulässt?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. R. Wahidie

___________________________________________________________
Ruby Wahidie

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