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Re: AW: frei zugängl. Publikationen im www - Teil 2



Liebe Kolleginnen und Kollegen

Wollschlaeger, Thomas schrieb:
Liebe Frau Kegel,
nach einer ersten Überlegung zu Ihrer Frage scheint es doch, dass das Einstellen in den Bibliotheksbestand nicht mit den Bestimmungen des §53 UrhG zu vereinbaren ist.


Gilt dies auch für Hochschulschriften, die als elektr. Dokumente auf den Archivservern von Bibliotheken liegen?

Gerd Witte

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