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AW: frei zugängl. Publikationen im www - Teil 2



Liebe Frau Kegel,
nach einer ersten Überlegung zu Ihrer Frage scheint es doch, dass das Einstellen in den Bibliotheksbestand nicht mit den Bestimmungen des §53 UrhG zu vereinbaren ist.
An dieser Stelle seien zunächst folgende, zwar schon ein paar Jahre zurückliegenden, aber m.E. in dieser Form noch gültigen Ausführungen von Harald Müller zitiert (H.Müller, Die Bibliothek als Verleger elektronischer Publikationen - eine juristische Checkliste):
"Zwar kann sich jedermann von einem im Internet angebotenen Werk selbst eine Kopie anfertigen (abspeichern und ausdrucken). In Deutschland handelt er dabei im Rahmen der Kopierfreiheit des § 53 UrhG. Andere Arten der Verfielfältigung, wie z.B. das Kopieren (Spiegeln) auf einen zweiten Server oder die Übernahme auf eine CD-Rom werden dagegen nicht durch den § 53 UrhG gedeckt."
 
Dieses abspeichern und/oder Ausdrucken ist jedoch nur zum eigenen privaten oder wissenschaftlichen Gebrauch gestattet.
 
Laut § 53 UrhG, Abs. 4 ist "Die Vervielfältigung ... soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt. "
Dies gilt zwar zunächst hauptsächlich für Druckwerke, jedoch kann angenommen werden, dass dies gleichermassen für im Inernet veröffentlichte Werke gilt. Wenn ein Dokument frei im Internet zugänglich ist, dann kann es folgerichtig nicht vergriffen sein.
 
In Zusammenhang mit Abs.6, "Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.", scheint daher das Ausdrucken auch von an sich frei zugänglichen Internet-Publikationen und ihr Einstellen in den Bibliotheksbestand eine unzulässige Verbreitung zu sein, sofern die Internet-Publikationen diese bibliothekarische Verwendung nicht ausdrücklich selbst gestatten.
 
Soweit einige erste Überlegungen zu Ihrer Frage.
Mit besten Grüssen,
 
Th.Wollschläger
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Thomas Wollschläger
Die Deutsche Bibliothek
Deutsche Bibliothek Frankfurt am Main
Koordinierungsstelle DissOnline
Adickesallee 1
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Telefon: +49-69-1525-1757
mailto:dissonline _at__ dbf.ddb.de
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Claudia Kegel [mailto:haitck _at__ yahoo.de]
Gesendet: Mittwoch, 29. Januar 2003 13:44
An: INETBIB mails alle Listenteilnehmer
Betreff: frei zugängl. Publikationen im www - Teil 2

Werte Kollegen,

zuerst Entschuldigung fuer das Missgeschick, dass ich das unfertige mail losgeschickt habe.

Hier mein Anliegen:

Sind frei zugängl. Publikationen aus dem Internet ohne Bedenken ausdruckbar und in den Bibliotheksbestand einzuarbeiten?

Danke für alle Antworten

 



Mit freundlichen Grüßen
Claudia Kegel, Dipl.-Bibliothekarin
Hannah-Arendt-Institut f. Totalitarismusforschung e.V.
Bibliothek
Mommsenstr. 13, 01062 Dresden, Germany
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