[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
AW: frei zugängl. Publikationen im www - Teil 2
- Date: Wed, 29 Jan 2003 14:36:16 +0100
- From: "Wollschlaeger, Thomas" <wollschlaeger _at__ dbf.ddb.de>
- Subject: AW: frei zugängl. Publikationen im www - Teil 2
Liebe
Frau Kegel,
nach
einer ersten Überlegung zu Ihrer Frage scheint es doch, dass das Einstellen in
den Bibliotheksbestand nicht mit den Bestimmungen des §53 UrhG zu vereinbaren
ist.
An
dieser Stelle seien zunächst folgende, zwar schon ein paar Jahre
zurückliegenden, aber m.E. in dieser Form noch gültigen Ausführungen von Harald
Müller zitiert (H.Müller, Die Bibliothek als Verleger elektronischer
Publikationen - eine juristische Checkliste):
"Zwar
kann sich jedermann von einem im Internet angebotenen Werk selbst eine Kopie
anfertigen (abspeichern und ausdrucken). In Deutschland handelt er dabei im
Rahmen der Kopierfreiheit des § 53 UrhG. Andere Arten der Verfielfältigung, wie
z.B. das Kopieren (Spiegeln) auf einen zweiten Server oder die Übernahme auf
eine CD-Rom werden dagegen nicht durch den § 53 UrhG
gedeckt."
Dieses
abspeichern und/oder Ausdrucken ist jedoch nur zum eigenen privaten oder
wissenschaftlichen Gebrauch gestattet.
Laut §
53 UrhG, Abs. 4 ist "Die Vervielfältigung ... soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit
Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des
Absatzes 2 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens
zwei Jahren vergriffenes Werk handelt. "
Dies gilt zwar
zunächst hauptsächlich für Druckwerke, jedoch kann angenommen werden, dass dies
gleichermassen für im Inernet veröffentlichte Werke gilt. Wenn ein Dokument frei
im Internet zugänglich ist, dann kann es folgerichtig nicht vergriffen
sein.
In Zusammenhang mit
Abs.6, "Die
Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben
benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte
Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche
Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene
Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.", scheint daher das
Ausdrucken auch von an sich frei zugänglichen Internet-Publikationen und
ihr Einstellen in den Bibliotheksbestand eine unzulässige Verbreitung zu sein,
sofern die Internet-Publikationen diese bibliothekarische Verwendung nicht
ausdrücklich selbst gestatten.
Soweit einige erste
Überlegungen zu Ihrer Frage.
Mit besten
Grüssen,
Th.Wollschläger
______________________________________________
Thomas
Wollschläger
Die Deutsche Bibliothek
Deutsche Bibliothek Frankfurt am
Main
Koordinierungsstelle DissOnline
Adickesallee 1
D-60322 Frankfurt
am Main
Telefon: +49-69-1525-1757
mailto:dissonline _at__ dbf.ddb.de
http://www.ddb.de
Werte Kollegen,
zuerst Entschuldigung fuer das Missgeschick, dass ich das unfertige mail
losgeschickt habe.
Hier mein Anliegen:
Sind frei zugängl. Publikationen aus dem Internet ohne Bedenken ausdruckbar
und in den Bibliotheksbestand einzuarbeiten?
Danke für alle Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Kegel,
Dipl.-Bibliothekarin
Hannah-Arendt-Institut f. Totalitarismusforschung
e.V.
Bibliothek
Mommsenstr. 13, 01062 Dresden, Germany
Tel.:
0049/0351/463 36053
Fax: 0049/0351/463 32374
Gesendet von http://mail.yahoo.de.
Bis
zu 100 MB Speicher bei http://premiummail.yahoo.de.
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.