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Re: Aufstellung von Diplomarbeiten und Magisterarbeiten
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
> 1) Duerfen Diplom-/Magisterarbeiten auch ohne ausdrueckliche
> Einwilligung des Kandidaten oeffentlich aufgestellt und
> nachgewiesen werden?
Ich bekomme nur DIE Arbeiten, die ich dann auch oeffentlich nachweisen darf.
Der Bestand wird in HEBIS nachgewiesen, die Baende stehen allerdings in
meinem Buero und werden nur auf Wunsch herausgegeben.
> 2) Falls ja, duerfen sie dann auch ausgeliehen werden?
Nein! Einerseits sind wir ohnehin eine Praesenzbibliothek, andererseits ist
die Gefahr des Verlustes einfach zu gross. Dies ist besonders aergerlich,
wenn nur ein einziges Exemplar zur Verfuegung steht.
> 3) Kann eine Pruefungsordnung die individuelle Einwilligung
> zur oeffentlichen Aufstellung ersetzen?
>
> 4) In welche Kompetenz gehoert eine Rechteregelung?
> (Bund, Land, Uni, Institut)
Mit diesen Punkten habe ich mich noch nicht beschaeftigt ...
Ich habe die bestehenden Regelungen im Fachbereich von meiner Vorgaengerin
uebernommen - lediglich den Zugang zu den Arbeiten habe ich etwas
eingeschraenkt. Frueher waren die Diplomarbeiten frei zugaenglich in der
Bibliothek aufgestellt, die Verluste waren dementsprechend. Eine Pflicht zur
Abgabe gibt es nicht, wer seine Arbeit zur Verfuegung stellt ist allerdings
mit dem Nachweis in HEBIS einverstanden.
Sonnige Gruesse aus Giessen,
Christiane Pausch
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Fachbereichsbibliothek Physik
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