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AW: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Internet
Liebe Frau Butz,
das ist mir natürlich peinlich, aber ich bin zugleich dankbar, dass Sie die
Erste sind, die das bekrittelt, so habe ich das gleich mal ausgemerzt
(soweit konnte ich das eben).
Das Echo ist fast ausschließlich positiv, wenn man von dem Herrn Graf mal
absieht, der auf meinen vielleicht unnötigen Hinweis in der INET-BIB-Liste
bzw. BIB-JUR hinsichtlich der nicht-gewerblichen Nutzung gleich mal unflätig
vom leder zog. Ich bin gespannt, ob Sie sich auf Ihrer Website so einen
Hinweis leisten oder gleich darauf verzichten.
Immerhin kommt das BVerwG aber gleich vor den anderen, obwohl ich im Moment
nicht nachvollziehen kann, warum wir da nicht nach dem Alphabet vorgegangen
sind?
Ansonsten gab es natürlich noch jede Menge Änderungen und Korrekturen, die
zum Glück fast keiner gemerkt hat, da alle nur auf die Entscheidungen scharf
sind. Und fertig ist man ja nie.
Ansonsten werden wir abwarten, wo die Kneipe steht
und im besten Mail-Deutsch:
CU,
Ihr D. Pannier
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: owner-inetbib _at__ ub.uni-dortmund.de
> [mailto:owner-inetbib _at__ ub.uni-dortmund.de]Im Auftrag von Cornelie Butz
> Gesendet am: Dienstag, 19. November 2002 21:48
> An: Internet in Bibliotheken
> Betreff: Re: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Internet
>
> Lieber Herr Pannier,
>
> Herzlichen Glückwunsch zur neuen Website. Dieses Mal haben Sie Wort
> gehalten. Diese Internetseite ist viel gefälliger und
> übersichtlicher als
> die alte und ich bin sehr gespannt, welches Echo sie hervorrufen wird.
>
> Zeit für eine ausführliche Analyse habe ich noch nicht
> gehabt, aber lieber
> Herr Pannier - wie Sie aus eigener Anschauung wissen - wir
> sind bereits oder
> leider bereits in Leipzig. "BVerwG Berlin, zukünftig Leipzig"
> ist nicht mehr
> up to date. Dabei haben Sie doch die "Schwestergerichtshöfe" an so
> prominenter Stelle erwähnt.
>
> Tatsächlich wollte ich Ihnen wirklich nur kurz gratulieren
> und gar nicht
> "kritteln". Da aber gerade das BVerwG betroffen ist, konnte
> ich mir obige
> Bemerkung nicht verkneifen.
>
> Bei unserem nächsten Treffen sollten wir wirklich -Ihrem
> Vorschlag folgend -
> unsere Websiteerfahrungen am Abend in der Kneipe begießen.
>
> Beste Grüße aus Leipzig
> Cornelie Butz
> ----- Original Message -----
> From: "Pannier" <pannier.dietrich _at__ bgh.bund.de>
> To: "'BIB-JUR'" <BIB-JUR _at__ LISTSERV.GMD.DE>; "'Internet in
> Bibliotheken'"
> <INETBIB _at__ ub.uni-dortmund.de>
> Cc: "'Louis-Jacques, Lyonette'" <llou _at__ midway.uchicago.edu>
> Sent: Tuesday, November 19, 2002 7:47 PM
> Subject: Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Internet
>
>
> > Liebe Kolleginnen und Kollegen,
> >
> > vermutlich werden Sie es selbst gemerkt haben, dass der BGH
> nunmehr seine
> > Entscheidungen im Internet kostenlos zur Verfügung stellt. Zur
> > Verdeutlichung aber füge ich unten noch einmal den Text der
> Presseerklärung
> > an und versuche hier noch einige mehr private Hinweise.
> Lesen Sie aber
> bitte
> > auch auf der neuen Website bei der "Suche" die Tipps zu den
> einzelnen
> > möglichen Suchen.
> >
> > Das Layout der Website wurde radikal umgestellt von meinen mehr
> > handgestrickten html-Seiten auf MySQL- und PHP-Anwendung. Wir hoffen
> > natürlich, dass Ihnen die Neugestaltung gefällt und Sie bei deren
> Benutzung
> > gerne angestammte Gewohnheiten zugunsten zeitgemäßerer Gestaltung
> aufgeben.
> >
> > Entgegen der Pressemitteilung befinden sich jetzt bereits
> knapp über 6.700
> > Entscheidungen des BGH im Internet-Angebot. Es werden fast alle
> > Entscheidungen in das Internetangebot übernommen, wenn sie
> schriftlich
> > vorliegen und die Entscheidungen den Parteien, Betroffenen
> bzw. ihren
> > Prozeßvertretern zugestellt sind. Die Prozeßordnung lässt
> dem Gericht in
> > Zivilsachen einen längeren Zeitraum zur Ablieferung der
> schriftlichen
> > Urteilsgründe. Deshalb kann es vorkommen, dass ein Rechtsstreit zwar
> > entschieden wird und eine Kurzdarstellung darüber z.B. in Form einer
> > Pressemitteilung erscheint, aber die Entscheidung erst
> viele Wochen später
> > für eine Veröffentlichung zur Verfügung steht.
> >
> > Die Suche in den Entscheidungen bedeutet Suche in PDF-files im
> vorliegenden
> > Format. Sollte einmal ein längerer relevanter Begriff einer
> Silbentrennung
> > unterlegen sein, könnte er nur in diesen Teilen gefunden werden.
> >
> > Bei der Leitseite der Entscheidungen befindet sich im Text die
> Formulierung
> > "die Sie für nicht gewerbliche Zwecke kostenlos
> herunterladen können".
> > Dieser Text wird meist von Personen hinterfragt, die
> gewerblich tätig
> sind,
> > weshalb es eigentlich gerade keine Auslegungsprobleme geben
> sollte. Man
> > sollte sich auch darüber im Klaren sein, dass derzeit noch die
> elektronische
> > Form nicht die verbindliche Form ist, also wie z.B. mit der
> Veröffentlichung
> > von Gesetzen im Bundesgesetzblatt.
> >
> > Mit freundlichen Grüßen
> >
> > Dietrich Pannier
> >
> > Text der Presseerklärung:
> >
> > Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Internet
> >
> > Seit heute sind die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs
> im Internet auf
> > der Homepage des BGH (www.bundesgerichtshof.de) abrufbar.
> Als Service für
> > den Bürger sind über 5.000 Entscheidungen des
> Bundesgerichtshofs ab dem
> Jahr
> > 2000 auf der Homepage des Bundesgerichtshofs hinterlegt und
> können nach
> > Aktenzeichen oder Datum abgefragt werden. Besonders
> interessant ist auch
> die
> > Möglichkeit, mit Begriffen aus dem Entscheidungstext zu suchen. Die
> > Entscheidungen sind im sog. PDF-Format (Portable Document Format)
> > abgespeichert. Sie können weltweit abgerufen werden und
> entsprechen dabei
> > 1:1 den Originalentscheidungen des Bundesgerichtshofs. Die zum Lesen
> > notwendige Software kann kostenfrei im Internet abgerufen werden.
> >
> > Für den Bürger ist es ab sofort möglich, Entscheidungen
> einzusehen, die in
> > der Presse oder im Fernsehen zitiert werden oder über die eine
> > Pressemitteilung des Gerichts berichtet. Sobald die schriftlichen
> > Entscheidungsgründe vorliegen und den Parteien zugestellt
> sind, werden sie
> > über das Internet auch allgemein zugänglich sein. Von den
> Pressemitteilungen
> > auf der Homepage des Bundesgerichtshofs gibt es dann einen
> Querverweis zum
> > Volltext.
> >
> >
> > Karlsruhe, den 15. November 2002
> >
>
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.