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Re: ?: Internet-Arbeitsplätze für Nutzer




Sehr geehrte Frau Lemler-Künzel,

in unserem Tarifvertrag zur Informations- und Kommunikationstechnik sind solche Verhaltenskontrollen schlicht untersagt. Eine Überwachung / Auswertung indet nicht statt.
Wenn begründeter Verdacht auf Fehlverhalten besteht, sollte man sich hurtig mit Disziplinarvorgesetztem  Personalrat, Gewerkschaft, Datenschutzbeauftragten, Frauenbauftragten abstimmen - dann muss man allerdings auch sehr klar sagen, was den KollegInnen eigentlich vorgeworten wird.

Mit freundlichem Gruss
Helmut Becker
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.