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Re: ?: Internet-Arbeitsplätze für Nutzer
Sehr geehrte Frau Lemler-Künzel,
in unserem Tarifvertrag zur Informations-
und Kommunikationstechnik sind solche Verhaltenskontrollen schlicht untersagt.
Eine Überwachung / Auswertung indet nicht statt.
Wenn begründeter Verdacht auf Fehlverhalten
besteht, sollte man sich hurtig mit Disziplinarvorgesetztem Personalrat,
Gewerkschaft, Datenschutzbeauftragten, Frauenbauftragten abstimmen - dann
muss man allerdings auch sehr klar sagen, was den KollegInnen eigentlich
vorgeworten wird.
Mit freundlichem Gruss
Helmut Becker
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.