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Re: Ausleihe von CD-ROM



Sehr geehrte Frau Beger,

> (Dies gilt allerdings
> nicht für Softwareprogramme, die als Werkzeuge dienen, wie z.B. WORD,
> EXCEL, Programmierwerkzeuge etc. Diese dürfen nicht verliehen werden.)

wissen Sie, wo hier genau die Grenzziehung erfolgt? Ist juristisch
bereits geklärt, ab wann eine Software als "Werkzeug" gilt?

Steht in den einschlägigen Gesetzen bzw. Urteilen wörtlich "Werkzeug",
oder hatten Sie den Begriff vereinfachend eingebracht?

Vielen Dank und schönes Restwochenende,
Daniel Rödding


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Daniel Roedding                                       phone: +49 5252 9838 0
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