[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Re: Veröffentlichung von Aufsätzen
zur Anfrage von Frau Kuklinski:
Ebenfalls als juristischer Laie doch eine Meinung:
Nach dem deutschen Urheberrecht gilt der Wunsch des Autors:
Wenn also die Autorin den entsprechenden Satz im Vertrag mit dem
Verlag streicht und ersetzt sinngemaess durch:
der Autor wird den Beitrag an keine anderen wissenschaftlichen
Zeitschriften senden. Sie wird das Dokument jedoch anderweitig
(Hauszeitschriften, email Diskussionslisten, Web-Server, etc.)
nutzen, dann ist das legitim.
Die ISBN, ISSN Nummern etc gelten fuer das Werk, eine Verlagszeitschrift
mit ihren Zusatzdiensten (Refereeing, Zusammenstellung mit anderen
verwandten Werken, Vertriebswege, Archivfunktion, etc.) ist ein eigenstaendiges
Werk, auch wenn die Inhalte der Dokumente in der Verwendung der Autorin
bleiben.
Beispiel: entsprechende Vereinbarungen sind getroffen worden zwischen
Preprint-Datenbanken und wiss. Zeitschriftsverlagen in der Physik.
(z.B. xxx.LANL.gov und APS).
Fairerweise gilt: in Ihrer Hauszeitschrift sollten Sie auf die
spaetere Veroeffentlichung in der wiss. Zeitschrift hinweisen.
Es wird vermutet, dass die Verbreitung des Textes ueber das Netz
durch die Autorin zu einer wesentlichen Erhoehung des Umsatzes des
Journals fuehrt.
E. Erhoehung des Umsatzes des
Journals fuehrt.
E. R. Hilf
> meine Anfrage ist etwas off-topic, aber ich hoffe, so eine Vielzahl von
> Kollegen zu erreichen, die mir in folgender Frage vielleicht weiterhelfen
> können:
>
> In vielen Fachzeitschriften wird als Hinweis für den Autoren angegeben,
> dass er versichern muss, dass sein eingereichter BEitrag nirgendwo anders
> veroeffentlich wird. Jetzt ist meine Frage:
> - was genau wird von den Verlagen dabei als "anderweitig veroeffentlicht"
> verstanden? Etwa auch die Veroeffentlichung in einer hauseigenen
> Diskussionsbeitragsreihe? Und wenn ja, hat es irgendeinen Einfluss, ob fuer
> diese Reihe eine ISSN vergeben und fuer die einzelnen Diskussionsbeitraege
> eine ISBN vergeben wurden?
> Gibt es da grundsaetzliche REgelungen - faellt das etwa unter das
> Urheberrecht (da kenne ich mich leider gar nicht aus), oder liegt das im
> Ermessen der Verlage?
> Ich denke mir, dass eine Veroeffentlichung in einer hauseigenen
> Diskussionsbeitragsreihe nicht als "anderweitig veroeffentlicht" im Sinne
> der Verlage gelten duerfte, da die Veroeffentlichung eines Aufsatzes in
> einer Zeitschrift meistens stark zeitverzoegert ist, waehrend wir unsere
> Diskussionsbeitraege direkt nachdem sie verfasst worden sind zugaenglich
> machen koennen.
> Hintergrund meiner Frage ist, dass wir beabsichtigen, eine neue
> Diskussionsbeitragsreihe ins Leben zu rufen und ich mich nun frage, ob eine
> Vergabe von ISBN u. ISSN im hier dargelegten Sinne sich nachteilig auf eine
> eventuelle zusaetzliche Verlagsveroeffentlichung auswirken koennte. Dabei
> beabsichtigen wir auch die Veroeffentlichung im Internet - insofern doch
> nicht ganz off-topic...
>
> Herzlichen Dank schon jetzt und viele Ostergruesse aus dem sonnigen Koeln,
>
>
> --
> *********************************************************
> Barbara Kuklinski, Bibliothek des Finanzwissenschaftlichen
> Forschungsinstituts an der Universitaet zu Koeln
> Tel.: 0221 / 470-4097/ -4098, Fax: 0221 / 42 23 52
> E-Mail: barbara.kuklinski _at__ uni-koeln.de
> FiFo im Internet: http://www.wiso.uni-koeln.de/finanzfors/
>
--
Prof. Dr. Dr. Eberhard R. Hilf Department of Physics
Tel.: (+49)-441-798-2543 Carl von Ossietzky University Oldenburg
FAX : (+49)-441-798-3201 D 26111 Oldenburg
Germany
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.