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Re: Veröffentlichung von =?iso-8859-1?Q?Aufs=E



zur Anfrage von Frau Kuklinski:

Eberhard Hilf schrieb:
> Nach dem deutschen Urheberrecht gilt der Wunsch des Autors:

Dies ist richtig gemeint und doch mißverständlich. Gemeint ist: die
Urheberrechte liegen beim Autor. Das hilft aber nicht viel weiter,
sofern er nicht auf seiner Homepage im Internet selbst veröffentlicht
oder einen Druck selbst herausbringt. Denn rechtlich klar ist auch, daß
bei ihm nicht die Verlagsrechte der Zeitschrift, des Sammelwerks etc.
liegen, in der/dem, er möglicherweise (auch) veröffentlichen will. Daher
wird er sich mit dem Verlag dieser Werke einigen müssen, wenn sie auch
dort vertreten sein sollten. Die Anregungen von Herrn Hilf zur
Abänderung können hierzu eine Anleitung sein.
Den Verlagen kommt es auf Originalbeiträge an, da sie als besser
"verkäuflich" als Nachveröffentlichungen angesehen werden. Als
Vorveröffentlichung kommen mindestens alle Publikationen in Betracht,
die auch nach den Pflichtexemplargesetzen als veröffentlicht (nicht nur
für den privaten Gebrauch) bzw. als ablieferungspflichtig anzusehen
sind. Das Vorhandensein von ISSN, ISBN o.ä. ist dabei nicht von
Interesse, diese können auch fehlen. Deshalb sind auch Hauszeitschriften
u.ä. als Vorveröffentlichungen anzusehen.
Auf den Zeitverzug kommt es in keiner Weise an, dieser ist ja nur
bedingt durch die Produktionsweisen verschiedener Publikationsformen.

Im Grunde kommt es auf Verhandlungsstärke/-wille des Autors gegenüber
dem Zeitschriften-Verlag an. Leider werden die Autoren gegenüber
marktstarken Verlagen/Publikationen gerne schwach. Die Verlagsverträge
bei Aufsätzen sehen ohnehin oft vor, daß die Autoren ein Jahr nach der
Erstveröffentlichung auch selbst Nachveröffentlichungen gestatten
können.

Es sollte aber in den Verhandlungen auch die von Herrn Hilf vorgetragene
Vermutung eingebracht werden: 
> Es wird vermutet, dass die Verbreitung des Textes ueber das
> Netz durch die Autorin zu einer wesentlichen Erhoehung des
> Umsatzes des Journals fuehrt.

Andererseits sollte man sich als herausgebende Institution
("quasi-Verlag" mit solchen Rechten) fragen, ob man dem eigenen Produkt
(Hauszeitschrift, Festschrift, Tagungsband etc.) eine Ehre antut, wenn
man den Autoren/innen eine Nachveröffentlichung in einer "richtigen"
oder "wichtigeren" Publikation "in einem richtigen Verlag" gestattet.
Man wertet seine eigene Arbeit unnötig ab und fördert die
bibliographische Unklarheit, welcher Beitrag der ersterschienene Beitrag
ist und ob beide wirklich identisch sind. Im Übrigen werden Ihnen
ehrliche Forscher Ihres Instituts bestätigen, daß es unter den Kollegen
natürlich anderer Institute auch sogenannte Vielschreiber gibt, die
solche Zweitveröffentlichung gerne zur kostenlosen aber dubiosen
Verlängerung ihrer Publikationsverzeichnisse benutzen werden. Weiterhin
wäre zu überlegen, wozu man sich überhaupt mit öffentlichen
Institutsmitteln die Mühe einer Publikation macht (und auch noch
Vertrieb kostenlos?), wenn die Autoren später gegen wirklich nur mageres
Honorar an "richtiger Stelle" den wissenschaftlichen Lorbeer nachholen
wollen? Sinn solcher Institutsreihen ist doch auch die Stützung von
Publikationen bzw. Publikationsteilen, die sonst keinen "richtigen"
Verlag gefunden hätten. Dies erfordert aber auch von den bekannteren
Autoren eine Solidarität mit den weniger bekannten Autoren, sprich also
den Verzicht auf eine Nachveröffentlichung.

Soweit meine Ansicht auf Ihre Nachrichten aus den an diesen Tagen noch
sonnigeren nördlichen Gefilden. Hier ist es am Ostersonntag schon etwas
regnerischer, das sollte aber meinen Beitrag aber nicht grundsätzlich
beeinflussen.

Dietrich Pannier
-- 
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 - Aurelius Augustinus (+ 430) -



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