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Re: Grundsatzurteil vom 30.6.1997 zu links in internet (?!)
Lieber Klaus Lehmann,
At 20:35 12.07.1997 +0100, you wrote:
>Liebe Mitleser und Mitschreiber,
[...]
...und leider sind die Enden der jeweiligen Absaetze bei mir nicht
angekommen, aber das aendert auch nichts an diesem Urteil:
>'Die Welt'
>vom 1.7.1997 von Sonja Boerdner
>
>Ueberschrift: 'Querverweis im Internet war nicht strafbar'
>Angela Marquardt freigesprochen-Aufruf zu Straftaten nicht nachzuweisen-
>Sie berief sich auf die Pressefreiheit
>Richterin Meline Schr?der sagte zur Urteilsbegr?ndung, der 'Link' sei
geschaltet worden, bevor die fraglichen, im Juni 1996 erschienenen Texte
der linksextremistischen Zeitschrift ?ber das Internet zug?nglich waren.
Marquardt konnte demnach nicht nachg
>Ein grunds?tzliches Urteil wurde in dem bundesweiten Pilotverfahren zur
Kl?rung der Frage, ob sich jemand durch die Schaltung eines Querverweises
strafbar nachen kann, nicht gesprochen. Laut Staatsanwaltschaft, die 3000
Mark Geldstrafe gefordert hatte,
Es wurde demnach nur festgestellt, dass ein Link auf eine nach unseren
Gesetzen nicht strafbare Webseite nicht strafbar ist. Davon sollte man ja
auch ausgehen duerfen...
Sollte sie spaeter strafbare Inhalte enthalten, muss man wohl nur glaubhaft
machen, dass man das nicht mitbekommen hat. Ob das im Einzelfall immer
gelingt, bleibt fraglich.
Das ganze Theater mit Hausdurchsuchung kurz vor der Verhandlung usw. hat
bei der Klaerung dieser Rechtsfrage leider nicht weitergeholfen. Da somit
die Rechtsfrage weiterhin unentschieden bleibt, kann jedem, der sich
erdreistet, Links dorthin zu setzen, wo es einem Maechtigen in schwarzer
Robe nicht gefaellt, genau das gleiche Verfahren mit seinen
Begleiterscheinungen wie Hausdurchsuchung etc. bluehen. Aber vielleicht ist
das ja im Interesse der Rechtssicherheit noch einmal notwendig.
Jedenfalls ist dieses Urteil kein Freibrief fuer irgendetwas.
>Der Deutsche Bundestag hat im Juni ein Multimedia-Gesetz verabschiedet,
das rechtliche Rahmenbedingungen f?r den Gebrauch der neuen Medien schafft.
Strafbare Inhalte, die in Zeitschriften und B?chern verboten sind, d?rfen
auch nicht ?ber elektronische
>___ ende der abschrift. (hoffentlich OHNE viele fuiler)
Wie ging es nach "elektronische" weiter?!
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.