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Re: Erfahrungen Filtersoftware ?
H. Bork schrieb:
> .....
> Guten Abend zusammen,
> .....
Liebe KollegInnen,
ohne den lesenswerten inhalt der mail von h. bork hier zu wiederholen, moechte
ich zur sachlage folgendes bemerken:
1) das informations- und kommunikationsdienste-gesetz ist zwar verabschiedet,
hat aber das filter des bundesverfassungsgerichts noch nicht passiert. ein in
seinen absichten aehnliches gesetz der clinton-administration ist vor einiger
zeit als verfassungswidrig ausser kraft gesetzt worden. aehnliches kann fuer
teile des genannten gesetzes auch eintreten, weil unter anderem unser
grundgesetz zensur fuer nicht zulaessig haelt.
2) untersuchungen in den usa haben ergeben, dass filtersoftware sehr schnell
umgangen werden kann: 14-jaehrige maedchen ohne weitgehende edv-kenntnisse haben
in einem fall lediglich zwanzig minuten benoetigt, um filter auszuschalten.
andererseits werden in den staaten regelrechte preisausschreiben veranstaltet,
durch die computer-freaks, die in der lage sind, prototypen von
filter-algorithmen zu knacken, in den genuss hoher preise gelangen. die
verbreitung von algorithmen aber kann durch kein gesetz unterbunden werden.
damit entfaellt jeglicher rechtsschutz fuer filter-software schlechthin. dass
filter-software-produkte gewerbliche produkte sind und als solche entwickelt,
feilgeboten, verkauft, gekauft und benutzt werden duerfen, steht ausserhalb der
debatte.
damit ist nicht gesagt, dass filter fuer eine uebergangszeit nicht sinnvoll
sind. wie lange sie es sein werden, ist ebenso ungewiss wie die zeitdauer der
verbindlichkeit der urheberrechts-gesetze in der gegenwaertig gueltigen form
und der buchpreis-bindung in deutschland.
mfg H.M.
--
Heinz Marloth, Seehofstrasse 15, D-60594 Frankfurt, Germany
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