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Re: Erfahrungen Filtersoftware ?



H. Bork schrieb: 
> .....
> Guten Abend zusammen, 
> .....

Liebe KollegInnen,
ohne den lesenswerten inhalt der mail von h. bork hier zu wiederholen, moechte 
ich zur sachlage folgendes bemerken:
1)  das informations- und kommunikationsdienste-gesetz ist zwar verabschiedet, 
hat aber das filter des bundesverfassungsgerichts noch nicht passiert. ein in 
seinen absichten aehnliches gesetz der clinton-administration ist vor einiger 
zeit als verfassungswidrig ausser kraft gesetzt worden. aehnliches kann fuer 
teile des genannten gesetzes auch eintreten, weil unter anderem unser 
grundgesetz zensur fuer nicht zulaessig haelt.
2)  untersuchungen in den usa haben ergeben, dass filtersoftware sehr schnell 
umgangen werden kann: 14-jaehrige maedchen ohne weitgehende edv-kenntnisse haben 
in einem fall lediglich zwanzig minuten benoetigt, um filter auszuschalten. 
andererseits werden in den staaten regelrechte preisausschreiben veranstaltet, 
durch die computer-freaks, die in der lage sind, prototypen von 
filter-algorithmen zu knacken, in den genuss hoher preise gelangen. die 
verbreitung von algorithmen aber kann durch kein gesetz unterbunden werden. 
damit entfaellt jeglicher rechtsschutz fuer filter-software schlechthin. dass 
filter-software-produkte gewerbliche produkte sind und als solche entwickelt, 
feilgeboten, verkauft, gekauft und benutzt werden duerfen, steht ausserhalb der 
debatte.
damit ist nicht gesagt, dass filter fuer eine uebergangszeit nicht sinnvoll 
sind. wie lange sie es sein werden, ist ebenso ungewiss wie die zeitdauer der 
verbindlichkeit der urheberrechts-gesetze in der gegenwaertig gueltigen form 
und der buchpreis-bindung in deutschland.
mfg   H.M.
-- 
Heinz Marloth, Seehofstrasse 15, D-60594 Frankfurt, Germany
Tel.  069  61 23 94   eMail  marloth _at__ t-online.de



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