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wer archiviert?



> Liebe Inebibler,
> sollten unter Gesellschaften auch Fachgesellschaften verstanden werden,
> dann kommt hier der Widerspruch:
> Die Fachgesellschaften in Deutschland haben eine IuK Initiative.
> (Information und Kommunikation).
> Diese hat z.B. einen Arbeitskreis zu Dissertationen.
> Wer hat nach diesem AK fuer das Aufheben und Verbreiten zu sorgen?
> Der Autor, der ja das copyright hat, mag sich mit Bibliothek und/oder
> Verlag einigen. 
> Wer hat die Dissertationen als Examensarbeiten zu archivieren
> (das ist ja kein blosses Aufheben, sondern ein langfristig sicheres
> Bewahren mit sicherem Retrieval)
> die DDB und die Sondersammelgebietsbibliotheken (TIB ) im Vertrag mit den
> Fachbereichen/Promotionsausschuessen, die ja dafuer zu sorgen haben,
> dass jemand (nicht sie selbst) die Arbeit sicher archiviert.
> Die Einheitlichkeit wird bundesweit wie gewohnt durch die 
> Beschluesse der Dekansversammlungen erreicht..
> 
> Allgemeiner: was aufgehoben wird, entscheidet der mehr oder weniger
> kulturhistorisch Interessierte, so er das darf.
> Was angeboten wird und wie, sollte wohl der Autor bestimmen,
> (hierzu gehoeren die Lagerungen von  Kopien in der lokalen Bibliothek
> und deren eventuelle Vermarktung, Bereithaltung, ..)
> 
> was archiviert wird, bestimmen die Gesetze....
> .
> E. Hilf
> 
> > Ueberhaupt fehlt den meisten unter denjenigen editorischen 
> > Versuchen im Bereich elektronische Dokumente, die nicht von 
> > Bibliotheken getragen sind, fast immer irgendeine langfristige 
> > Perspektive. Und auf der anderen Seite fehlt auf Seiten der
> > Viele Gruesse
> > Herbert Spille
> > 


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