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Filter-Software



Hallo und Guten Tag,

in den vergangenen Monaten wurde in der Liste
ja oefter die Vor- und Nachteile von Filter-Software
diskutiert.

Ich haette eine ganz andere Frage: Sehen Sie sich
aufgrund des Informations- und Kommunikationsdienste-
Gesetz (IuKDG) zum Einsatz solcher Software
verpflichtet? Was sagen die Rechtsabteilungen der
(oeffentlichen) Bibliotheken dazu?

Artikel 4 (Aenderung des Strafgesetzbuches) koennte
ja u. a. als Grundlage einer solchen Forderung
verstanden werden (*In § 86 Abs. 1 werden nach dem
Wort *ausführt* die Wörter *oder in Datenspeichern
öffentlich zugänglich macht* eingefügt*). Und wie
mir bekannt wurde, hat ein deutsches Jugendamt
dem Internet-Cafe eines namhaften Computerherstellers
bereits mit einer Abmahnung gedroht, weil keine Filter-
Software installiert wurde.

Beste Gruesse

Wolfgang Bleh


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Redaktion Internet Intern, Wolfgang Bleh
Tel.: 06732/960318     http://www.intern.de/


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