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Re: Filter-Software



Dr. Jost Hindersmann schrieb:
> ...
> Diese Programme erfüllen wirklich nur eine rechtliche
> Feigenblatt-Funktion.
> 
> Aber wenn ich das Rechtsgutachten richtig verstanden habe (juristischer
> Laie!), ist die gesamte Diskussion für UBs doch irrelevant, weil zu
> unserem Publikum keine Kinder und Jugendlichen zählen?!

Das ist sicherlich nicht korrekt. Die Rede ist ja stets von einem
'oeffent-
lichen' Internet-Zugang, d.h. ein Arbeitsplatz, zu dem auch Kinder und
Ju-
gendliche theoretisch ungehinderten Zugang haben koennen. In einigen
Uni-
versitaet- und Wissenschaftlichen Allgemeinbibliotheken werden den
Benutzern
ja solche Rechner zur Verfuegung gestellt, die oft auch von Schuelern
fuer
Hausarbeiten genutzt werden. Damit fallen sie in die gleiche Kategorie
wie
gleichartige Internet-Zugaenge in Oeffentlichen Bibliotheken,
Internet-Cafes
usw.

Viele Gruesse aus Koblenz,

Uwe Boettcher

-- 
Uwe Boettcher
Landesbuechereistelle Koblenz
Eltzerhofstr. 6a
56068 Koblenz

Tel.: 0261 / 3012-209
Email: Labuest.Koblenz _at__ t-online.de

http://www.dbi-berlin.de/bib_wes/sbs/Koblenz/Kobl_000.htm
http://www.koblenz.de/sehenswertes/erlebt


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.