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Re: Sittenwaechter im Internet, Rechtslage



Liebe Inetbibler!

Eine rechtliche Frage bezgl. Schmutz im Internet:

Meines Wissens nach handelt eine Bibliothek rechtswidrig, wenn sie von der
Bundespruefstelle indizierte Software wie z.B. Doom (bitte jetzt keine
Kommentare zum Sinn oder Unsinn der Indizierung von Doom) frei ausleiht,
z.B. auf einer CD-ROM mit Shareware. Wenn diese Bibliothek dann aber auch
Jugendlichen freien Zutritt zur Doom-Homepage mit der Moeglichkeit des
Download bietet, duerfte das dann aber ebensowenig erlaubt sein. Oder ist
hier alleine der Anbieter der Homepage verantwortlich? Meiner Meinung nach
besteht fuer Oeffentliche Bibliotheken in jedem Falle eine Verpflichtung, zu
pruefen, was sie ihren Benutzern anbietet - genauso, wie sie das bei
Buechern machen wurde. Das heisst nicht, das alles andere nie zugaenglich
sein darf - ueber Fernleihe bestellt man ja auch Buecher, die man sich
selbst nicht anschaffen darf/will. Meine Vorstellung von einem Internet-PC
in einer OeB: Es liegt eine Homepage vor, die ausgewaehlte
Internet-Ressourcen thematisch ordnet (als virtuelle Bibliothek wie z.B. in
Duesseldorf oder aehnl. wie bei Webis - allerdings auf ein breites (= nicht
immer wissenschaftliches) deutsches Publikum ausgerichtet. Dies entspraeche
dann einem kontrollierten Bestandsaufbau mit Qualitaetsanforderung. Der
Zugang zu anderen Internet-Ressourcen sollte aber offenstehen. Das Problem,
das ich dabei sehe, ist der Zeitaufwand, der fuer solche ein Projekt noetig
waere (insb. Aktualisierung). Aber Bestandsaufbau kostet eben Zeit. Und eine
(Lektorats)Kooperation waere hier von den technischen Moeglichkeiten her
einfach zu realisieren.
Ueber Kritik und Anmerkungen dazu aus der Praxis bin ich immer offen. 

Gunhild Franz, Dipl.Bibl.



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