Liebe Kolleg:innen,
vergangene Woche ist ein Rechtsgutachten zum Umgang von KI-Texttools
an
Hochschulen erschienen, in dem es auch darum geht, ob ChatGPT als
Quelle
genannt werden muss und ob der Gebrauch solcher automatisch
generierten
Texte eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das Gutachten wurde vom
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
in
Auftrag gegeben.
Hier finden Sie die Pressemitteilung der RuhrUni Bochum:
https://news.rub.de/presseinformationen/wissenschaft/2023-03-08-gutachten-
ein-verbot-von-ki-schreibtools-hochschulen-ergibt-keinen-sinn
Hier ist der vollständige Text bereitgestellt:
https://hss-opus.ub.ruhr-uni-bochum.de/opus4/frontdoor/index/index/docId/9
734
Viele Grüße
Johanna Gröpler
Technische Hochschule Wildau
Zentrum für Studium und Lehre/Schreibwerkstatt
Hochschulbibliothek/ZDT-Projekt Koha
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