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[InetBib] (datenschutzwidrige) Videokonferenzdienste: zur Transparenz der Zahlungen/Lizenzverträge
- Date: Wed, 7 Sep 2022 11:31:28 +0200
- From: Thomas Hartmann via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>
- Subject: [InetBib] (datenschutzwidrige) Videokonferenzdienste: zur Transparenz der Zahlungen/Lizenzverträge
Werte Kolleginnen und Kollegen,
die Datenschutzanforderungen an Videokonferenzdienste lösen gerade seit
Pandemiebeginn Unmut aus; werden nach Schonfristen nun bekanntlich
zunehmend - wenn auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich - von
den Aufsichtsbehörden eingefordert.
Bemerkenswert erscheint mir eine jetzt veröffentliche
Gerichtsentscheidung (Verwaltungsgericht Berlin vom 22.06.2022,
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE220031868):
Ein Kläger begehrte Informationszugang/eine Übersicht zu den im Jahr
2020 geleisteten Zahlungen einer staatlichen Hochschule an den Anbieter
einer Videokommunikationsplattform. Begründet hat er das öffentliche
Informationsinteresse wesentlich damit "nachzuweisen, dass die Beklagte
[= Uni] das Budget, das sie für nicht-datenschutzkonforme
Videoplattformen ausgebe, ebenso in die Entwicklung/den Betrieb einer
datenschutzkonformen Software stecken könne, deren Code öffentlich
einsehbar und damit weniger fehleranfällig sei. Denkbar seien auch
landesweite Lösungen." Ferner: "Ohne Offenlegung der Zahlen hätten die
Bürger keine Kenntnis davon, für welche Dienstleistungen wie viel Geld
ausgegeben werde. Die Öffentlichkeit könne daher nicht auf
Steuergeldverschwendung aufmerksam gemacht werden." Die Uni verweigerte
diese Auskunft mit der Begründung u.a. "dem Informationszugang stehe der
Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen entgegen. (...) Die
begehrten Informationen enthielten konkrete Konditionen, die mit der
Beklagten [= Uni] vereinbart worden seien. (" Die Uni wurde vom
Verwaltungsgericht nun zur Offenlegung der Zahlung verurteilt.
Wie sehen Sie - jenseits der (bitte ernst zu nehmenden)
Datenschutzproblematiken beliebter Videokonferenzdienste - dieses
Geschäftsgebaren vieler* Hochschulen, Bibliotheken und
Wissenschaftseinrichtungen?
(* die klagende Person hat (wohl erfolgreich) von über 100 weiteren
Hochschulen eine Zahlungsübersicht an das Videokonferenz-Unternehmen
eingefordert)
Viele Grüße, Thomas Hartmann (FIZ Karlsruhe)
Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.