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[InetBib] (datenschutzwidrige) Videokonferenzdienste: zur Transparenz der Zahlungen/Lizenzverträge



Werte Kolleginnen und Kollegen,

die Datenschutzanforderungen an Videokonferenzdienste lösen gerade seit Pandemiebeginn Unmut aus; werden nach Schonfristen nun bekanntlich zunehmend - wenn auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich - von den Aufsichtsbehörden eingefordert.

Bemerkenswert erscheint mir eine jetzt veröffentliche Gerichtsentscheidung (Verwaltungsgericht Berlin vom 22.06.2022, https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE220031868):

Ein Kläger begehrte Informationszugang/eine Übersicht zu den im Jahr 2020 geleisteten Zahlungen einer staatlichen Hochschule an den Anbieter einer Videokommunikationsplattform. Begründet hat er das öffentliche Informationsinteresse wesentlich damit "nachzuweisen, dass die Beklagte [= Uni] das Budget, das sie für nicht-datenschutzkonforme Videoplattformen ausgebe, ebenso in die Entwicklung/den Betrieb einer datenschutzkonformen Software stecken könne, deren Code öffentlich einsehbar und damit weniger fehleranfällig sei. Denkbar seien auch landesweite Lösungen." Ferner: "Ohne Offenlegung der Zahlen hätten die Bürger keine Kenntnis davon, für welche Dienstleistungen wie viel Geld ausgegeben werde. Die Öffentlichkeit könne daher nicht auf Steuergeldverschwendung aufmerksam gemacht werden." Die Uni verweigerte diese Auskunft mit der Begründung u.a. "dem Informationszugang stehe der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen entgegen. (...) Die begehrten Informationen enthielten konkrete Konditionen, die mit der Beklagten [= Uni] vereinbart worden seien. (" Die Uni wurde vom Verwaltungsgericht nun zur Offenlegung der Zahlung verurteilt.

Wie sehen Sie - jenseits der (bitte ernst zu nehmenden) Datenschutzproblematiken beliebter Videokonferenzdienste - dieses Geschäftsgebaren vieler* Hochschulen, Bibliotheken und Wissenschaftseinrichtungen?

(* die klagende Person hat (wohl erfolgreich) von über 100 weiteren Hochschulen eine Zahlungsübersicht an das Videokonferenz-Unternehmen eingefordert)


Viele Grüße, Thomas Hartmann (FIZ Karlsruhe)


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.