Sehr geehrter Herr Klauß, die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich aus dem Umsatzsteuergesetz. Da lesen wir in § 12 Abs. 2 Rdn. 14 UStG: /Begünstigt ist auch die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern,// //Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten;// / Es kommt also auf den Inhalt der Datenbank an. Eine Datenbank mit rein numerischem Inhalt unterfällt also nicht dem ermäßigten Steuersatz. Mit freundlichen Grüßen Harald Müller Am 07.01.2022 um 15:45 schrieb Klauss, Henning via InetBib:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach unserem Wissensstand werden Datenbanken nur mit 7% besteuert. Viele Anbieter machen das auch. Aber es gibt Fälle, in denen 19% MwSt berechnet werden. Ist das schlicht falsch oder gibt es Fälle, in denen das zurecht gemacht wird? Mit freundlichem Gruß Dr. H. Klauß Stellvertr. Direktor der UB - Leitung Katalogisierung - Fachreferent Wirtschaftswiss., Mathematik, Informatik, Medizin und Naturwiss. Anti-Korruptionsbeauftragter der Viadrina klauss@xxxxxxxxxxxxx - Tel: 0335/5534-3397 - Sekret.-FAX: 0335/5534-3234
-- Dr. Harald Müller Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" Mail:mueller@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx hmueller.mpil@xxxxxx LinkedIn:http://de.linkedin.com/pub/harald-müller/21/650/885/