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Re: [InetBib] Schriftentausch und neue Zollbestimmungen für Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern



Liebe Frau Ochmann,

wir sind schon seit Jahren mit diesem Problem konfrontiert. Vor unserem Umzug aus München im Jahre 2007 haben wir unsere Tauschsendungen beim dortigen Hauptzollamt unter Verweis auf Art. 51 VO 918/83, § 4 EUStBV freischreiben lassen. Diese Regelung wurde in Regensburg nicht mehr anerkannt, weshalb wir vermuteten, dass es sich um eine Auslegungssache handelte. Auch eine Bezugnahme auf Artikel 51 ZBefrVO Anhang II Teil B, wonach „Sammlungsstücke und Kunstgegenstände, die nicht zum Verkauf bestimmt sind“ vom Zoll befreit sind, ließ man nicht gelten. Allerdings bot das Hauptzollamt an, als Selbstverzoller zu fungieren: D.h. man verpflichtet sich in einem Formblatt dazu, sämtliche Lieferungen im Nachhinein (meiner Erinnerung jeweils am Monatsende) beim Zoll anzumelden. Für die anfallenden Gebühren erhält man dann eine Rechnung. Wir haben das bislang nicht praktiziert, zumal man bei der Anmeldung nicht in Verzug geraten darf. Bei uns werden die Tauschsendungen weiterhin gegen Barzahlung vom Zoll abgeholt.

Viele Grüße

--

Tillmann Tegeler M.A.
Leiter des Arbeitsbereichs Bibliothek und elektronische Forschungsinfrastruktur / Head of Department Library and Electronic Research Infrastructure Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung / Leibniz Institute for East and Southeast European Studies
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Am 17.09.2021 um 10:35 schrieb Ochmann, Heike -SKD via InetBib:
Liebe Kolleg:innen,
seit dem 1. Juli 21 haben sich die Zollbestimmungen geändert, deshalb werden alle Sendungen 
für den Schriftentausch aus Nicht-EU-Ländern jetzt verzollt. Eine Geschenksendung kann nur 
noch zwischen Privatpersonen (bis zu einem Wert von 45€) unverzollt erfolgen.

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Geschenksendungen/geschenksendungen_node.html

Da wir selber keine Handkasse betreiben und so kein Bargeld für die Zollgebühren vorhalten dürfen, haben wir die Sendungen bisher 
immer als „Annahme verweigert“ zurückschicken müssen. Für die Absender entstehen dadurch unnötige Gebühren. 
Wir befürchten, dass unter diesen Umständen der Tausch mit Einrichtungen aus Nicht-EU-Ländern nicht mehr sinnvoll praktizierbar ist.
Vor einiger Zeit gab es hier schon einmal einen Post zu diesem Thema, ich weiß leider nicht 
mehr von wem. Inhalt war, dass das Thema im AKMB beraten werden sollte. Bei der Änderung 
der Zollbestimmungen wurden die Bibliotheken wohl leider vergessen…

Meine Fragen:

-          Wie lösen sie das Problem im Moment praktisch mit Ihren Tauschpartnern 
aus Nicht-EU-Ländern?

-          Wissen Sie, ob das Problem schon in bibliotheksrelevanten Gremien 
verhandelt wird, oder an wen man sich als Multiplikator wenden kann?

Tipps und Hinweise auch gern direkt an meine Email-Adresse. Vielen Dank und beste 
Grüße,
Heike Ochmann

Staatliche Kunstsammlungen Dresden
Heike Ochmann ∙ Bibliothek ∙ GRASSI Museum für Völkerkunde
Johannisplatz 5-11 ∙ 04103 Leipzig
T +49 (0)341 9731 942 ∙ F +49 (0)341 9731 909
heike.ochmann@skd.museum<mailto:heike.ochmann@skd.museum>
www.skd.museum<http://www.skd.museum/>  ∙ Data Transfer: 
https://store.skd.museum<http://store.skd.museum/>



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.