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Re: [InetBib] Schriftentausch und neue Zollbestimmungen für Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern
- Date: Tue, 21 Sep 2021 10:50:22 +0200
- From: Tillmann Tegeler via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Schriftentausch und neue Zollbestimmungen für Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern
Liebe Frau Ochmann,
wir sind schon seit Jahren mit diesem Problem konfrontiert. Vor unserem
Umzug aus München im Jahre 2007 haben wir unsere Tauschsendungen beim
dortigen Hauptzollamt unter Verweis auf Art. 51 VO 918/83, § 4 EUStBV
freischreiben lassen. Diese Regelung wurde in Regensburg nicht mehr
anerkannt, weshalb wir vermuteten, dass es sich um eine Auslegungssache
handelte. Auch eine Bezugnahme auf Artikel 51 ZBefrVO Anhang II Teil B,
wonach „Sammlungsstücke und Kunstgegenstände, die nicht zum Verkauf
bestimmt sind“ vom Zoll befreit sind, ließ man nicht gelten. Allerdings
bot das Hauptzollamt an, als Selbstverzoller zu fungieren: D.h. man
verpflichtet sich in einem Formblatt dazu, sämtliche Lieferungen im
Nachhinein (meiner Erinnerung jeweils am Monatsende) beim Zoll
anzumelden. Für die anfallenden Gebühren erhält man dann eine Rechnung.
Wir haben das bislang nicht praktiziert, zumal man bei der Anmeldung
nicht in Verzug geraten darf. Bei uns werden die Tauschsendungen
weiterhin gegen Barzahlung vom Zoll abgeholt.
Viele Grüße
--
Tillmann Tegeler M.A.
Leiter des Arbeitsbereichs Bibliothek und elektronische
Forschungsinfrastruktur / Head of Department Library and Electronic
Research Infrastructure
Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung / Leibniz Institute
for East and Southeast European Studies
Landshuter Str. 4, 93047 Regensburg, Germany
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Am 17.09.2021 um 10:35 schrieb Ochmann, Heike -SKD via InetBib:
Liebe Kolleg:innen,
seit dem 1. Juli 21 haben sich die Zollbestimmungen geändert, deshalb werden alle Sendungen
für den Schriftentausch aus Nicht-EU-Ländern jetzt verzollt. Eine Geschenksendung kann nur
noch zwischen Privatpersonen (bis zu einem Wert von 45€) unverzollt erfolgen.
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Geschenksendungen/geschenksendungen_node.html
Da wir selber keine Handkasse betreiben und so kein Bargeld für die Zollgebühren vorhalten dürfen, haben wir die Sendungen bisher
immer als „Annahme verweigert“ zurückschicken müssen. Für die Absender entstehen dadurch unnötige Gebühren.
Wir befürchten, dass unter diesen Umständen der Tausch mit Einrichtungen aus Nicht-EU-Ländern nicht mehr sinnvoll praktizierbar ist.
Vor einiger Zeit gab es hier schon einmal einen Post zu diesem Thema, ich weiß leider nicht
mehr von wem. Inhalt war, dass das Thema im AKMB beraten werden sollte. Bei der Änderung
der Zollbestimmungen wurden die Bibliotheken wohl leider vergessen…
Meine Fragen:
- Wie lösen sie das Problem im Moment praktisch mit Ihren Tauschpartnern
aus Nicht-EU-Ländern?
- Wissen Sie, ob das Problem schon in bibliotheksrelevanten Gremien
verhandelt wird, oder an wen man sich als Multiplikator wenden kann?
Tipps und Hinweise auch gern direkt an meine Email-Adresse. Vielen Dank und beste
Grüße,
Heike Ochmann
Staatliche Kunstsammlungen Dresden
Heike Ochmann ∙ Bibliothek ∙ GRASSI Museum für Völkerkunde
Johannisplatz 5-11 ∙ 04103 Leipzig
T +49 (0)341 9731 942 ∙ F +49 (0)341 9731 909
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