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[InetBib] Open Access Monitor - Hilfestellung für DFG-Anträge – neue Version der Anleitung und Musterlösung



**Doppelempfang bitten wir zu entschuldigen**

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Zusammenhang mit der Hilfestellung für Anträge zum DFG-Förderprogramm
?Open-Access-Publikationskosten? hat der Open Access Monitor[1] die
Unterstützung für antragstellende Einrichtungen erweitert.
-       Die Liste der Transformationsverträge wurde ergänzt. Mit den neu
hinzugekommenen Verträgen ACM (hebis), Hogrefe (SUB Göttingen) und Nature
(MPDL) sind nun Zeitschriftenlisten zu 18 Transformationsverträgen als
Filtermöglichkeit hinterlegt.
-       Die Anleitung zur Auswertung wurde entsprechend angepasst und in
weiteren Details auf Grundlage von Rückmeldungen aus der Community
verbessert. Einen Link zur Anleitung [2] finden Sie auch in der Webanwendung
des Open Access Monitors.
-       Für die Weiterverarbeitung der Auswertungen aus dem Open Access
Monitor in Excel wurde eine Musterlösung erarbeitet. Eine Anleitung dazu
sowie Dateien mit Bespielen wurden ebenfalls veröffentlicht. [3]
-       Der Datenstand des Web of Science für Publikationen des Jahres 2020
hat sich deutlich verbessert, er ist aber nach wie vor nicht vollständig.
Wir erhalten wöchentlich Updates und spielen sie jeweils in der Nacht von
Sonntag auf Montag ein.

Fragen und Feedback zum Open Access Monitor nehmen wir unter
info@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx gerne entgegen.

[1] https://open-access-monitor.de/#/publications 
[2]
https://juser.fz-juelich.de/record/888366/files/OAM_Anleitung_DFG-Antr%C3%A4
ge.pdf 
[3] https://doi.org/10.26165/JUELICH-DATA/HS8RFY 

Mit besten Grüßen
Irene Barbers
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Irene Barbers
Forschungszentrum Jülich GmbH
Zentralbibliothek / Central Library
Fachbereichsleitung Literaturerwerbung / Head of Acquisitions
Open Access Monitor

Tel. +49-2461-612298
e-mail: i.barbers@xxxxxxxxxxxxx
https://www.fz-juelich.de/zb
https://open-access-monitor.de

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52425 Juelich
Sitz der Gesellschaft: Juelich
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dueren Nr. HR B 3498
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