"Die Nutzung der Bibliothek des juristischen Fachbereichs sei grundsätzlich nur im Rahmen der tatsächlichen rechtlichen Nutzungsmöglichkeiten gegeben. Unter Wahrung der Abstandsregelungen und zum Gesundheitsschutz sei daher derzeit zulässigerweise nur eine beschränkte Anzahl von Plätzen vorhanden. Dass die Universität diese Plätze vorrangig den Examenskandidaten zur Verfügung stelle, verletze den Antragsteller, der Student im 2. Semester ist, nicht in seinem Recht auf Gleichbehandlung. Denn die Examenskandidaten seien gegenüber anderen Studenten in besonderem Maße auf den Zugang und die Nutzung von Literatur während ihrer zeitintensiven Vorbereitungsphase auf das Examen angewiesen." (https://dejure.org/ext/fb3d4500ec0773670dc9300bb14ad3ee; noch kein Volltext des Beschlusses verfügbar)
Viele Grüße, Thomas Hartmann Am 20.08.2020 um 15:53 schrieb Christian Wolf via InetBib:
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,das Verwaltungsgericht Gießen hat die Beschränkung des Zugangs zu Universitätsbibliotheken Gießen wegen der Corona-Pandemie in einem Eilverfahren für zulässig erklärt.Details sind zu finden unter: Gericht/Institution: VG Gießen Erscheinungsdatum: 19.08.2020 Entscheidungsdatum: 11.08.2020 Aktenzeichen: 3 L 2412/20.GI Mit freundlichen Grüßen aus Marburg Christian Wolf