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Re: [InetBib] Microsoft hat seinen E-Book-Store geschlossen (ab Ende Juli 2019 läuft nix mehr!)
- Date: Mon, 22 Jul 2019 11:43:15 +0200
- From: via InetBib <inetbib@xxxxxxxxxx>
- Subject: Re: [InetBib] Microsoft hat seinen E-Book-Store geschlossen (ab Ende Juli 2019 läuft nix mehr!)
Sehr richtig, immer wieder dieses den Bibliotheken vom Gesetzgeber erteilte
Privileg hervorzuheben. Aber wer nimmt es in Anspruch und archiviert
systematisch E-Books und andere E-Medien, wenn man einmal von der DNB, wenn
auch auf anderer gesetzlicher Grundlage, absieht? Sollte das nicht routinemäßig
und flächendeckend geschehen, um möglichst überall dem Publikum einen Zugang an
den entsprechenden Leseplätzen zu ermöglichen? Sind dazu nicht auch eigene
Plattformen für eine Kooperation der Bibliotheken notwendig? Und es geht ja
dabei nicht nur um E-Medien, sondern auch um prekäre Medien auf Discs wie CDs,
DVDs und Blu-rays.
Mit besten Grüßen
Peter Delin
Peter Delin
Ringstraße 100
12203 Berlin
Tel.: 030/81305675
Mobil: 015787311689
Mail: p.delin@xxxxxx
https://www.youtube.com/watch?v=mGuW7pD_fhg
Gesendet: Montag, 22. Juli 2019 um 10:57 Uhr
Von: "Harald Müller" <mueller@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
An: forumoeb@xxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: Re: Microsoft hat seinen E-Book-Store geschlossen (ab Ende Juli 2019
läuft nix mehr!)
Liebe Leute,
nur keine Panik! Für solche Fälle hat der Gesetzgeber vorgesorgt. Nach § 60e
Abs. 1 UrhG darf eine Bibliothek ein Werk aus ihrem Bestand zwecks Erhaltung (=
Langzeitarchivierung) kopieren, auch wenn ein Rechteinhaber dazu seine
Zustimmung verweigert. Zum Bestand zählt nach dem ausdrücklichen Willen des
Gesetzgebers auch ein Werk, zu dem „die Bibliothek auf Basis von
Nutzungsverträgen mit Inhalteanbietern ihren Nutzern den Zugang gewähren darf.“
(BT-Drs 18/12329 S. 42). Die Kopie kann digital oder als Ausdruck erfolgen.
Damit ist gewährleistet, dass das Werk auch nach dem Ende des Nutzungsvertrags
dauerhaft in der Bibliothek genutzt werden kann. Der Gesetzgeber bezeichnet
Bibliotheken als „Gedächtnisinstitutionen“.
Merke: Bibliotheken sind die institutionelle Garantie der Informationsfreiheit!
Harald Müller
Am 21.07.2019 um 18:00 schrieb Klaus Graf:
Mir gefällt diese allgemeine Panikmache nicht. Gibt es konkrete Beispiele, dass
Bibliotheken aus dem geschlossenen E-Book-Store erworben haben? Wie sehen die
vertragsbedingungen bei Ebooks in öffentlichen und wissenschaftlichen
Bibliotheken aus?
Klaus Graf
Am So., 21. Juli 2019 um 17:46 Uhr schrieb Klaus Lehmann
<lehmann_klaus@xxxxxxxxxxx[mailto:lehmann_klaus@xxxxxxxxxxx]>:[zeitgleich in
inetbib und forumoeb veröffentlicht)
Guten Tag werte Kollegen,
da passiert was, wovor ich mich als Bibliothekar (oder normaler Leser)
immer gefürchtet habe: die Bücher hören auf zu existieren!
das editorial der c't:
https://www.heise.de/ct/artikel/DRM-Digitale-Enteignung-4471902.htML[https://www.heise.de/ct/artikel/DRM-Digitale-Enteignung-4471902.htML]
auch nachzulesen in der neusten c't vom 20.6.2019 Heft 16 Seite 3
quelle:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Microsoft-Store-eBooks-ab-Juli-nicht-mehr-verfuegbar-4457997.html[https://www.heise.de/newsticker/meldung/Microsoft-Store-eBooks-ab-Juli-nicht-mehr-verfuegbar-4457997.html]
(=Heise News)
ich meine, es sollte jedem Kollegen zu denken geben....
z.b. sich zu überlegen: "ich kaufe mir bzw. der Bibliothek Bücher, die mir evtl
irgendwann
nicht mehr gehören."
viele grüße,
ihr klaus lehmann
(radeberg 26 Grad schwül heiss....)
--
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Klaus Lehmann
http://allegronet.de[http://allegronet.de] * eMail:
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807(fax 809) * mobil: 0171-953 7843
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zuständiges Finanzamt: FA Hoyerswerda; zuständige Kammer: IHK Dresden;
zuständige Aufsichtsbehörde: Gewerbeamt Radeberg; USt-IdNr: DE247550760
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* 2017-18: Exporte. Marc und Co. Marc ist sehr different
* 2019: All for VuFind!
--
Dr. Harald Müller
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