Liebe Kolleginnen und Kollegen Ich möchte Sie auf das vfm-Seminar «Wer darf was? Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, Persönlichkeitsrecht und Datenschutz im medialen Alltag» aufmerksam machen, das vom 19.-21. Februar 2019 im Haus der Geschichte in Bonn stattfindet. Im journalistischen und dokumentarischen Alltag sind Kenntnisse des Urheberrechts unabdingbar. Auch Persönlichkeitsrechte und Leistungsschutzrechte spielen in Medienhäusern und bei Online-Publikationen eine zunehmend wichtige Rolle. Eine zusätzliche Herausforderung stellt seit 2018 die neue DSGVO dar. Thomas Gottlöber, Justiziar der Handelsblatt Media Group, vermittelt in einem ersten Teil die Grundzüge des Urheberrechts. Wann ist etwas geschützt? Wo gilt der Urheberschutz? Wie erwerbe ich die notwendigen Rechte? Was sind Leistungsschutzrechte? Und wo spielt der Datenschutz eine Rolle? Das sind Fragen, die er behandeln wird. Im Weiteren wird auf die spezifischen rechtlichen Anforderungen bei Rundfunk und Presse eingegangen: Rechtsfragen in Bild-, Presse-, und Fernseharchiven sowie das Thema Musikrechte werden von Referenten behandelt, denen die juristischen Problemstellungen des Medienbetriebs aus ihrer täglichen Arbeit vertraut sind. Ergänzt werden die juristischen Aspekte mit Beiträgen von Fachleuten über Rechteverwaltung und Rechteinformation in Archivdatenbanken. Der letzte Teil der Veranstaltung, geleitet von Peter Wiechmann (Justitiar des SWR), ist Fragen aus dem Berufsalltag der Teilnehmenden gewidmet, die im Seminar offenblieben. Programm und Anmeldung: http://www.vfm-online.de/seminare/2019/recht.shtml Freundliche Grüsse Herbert Staub Studienleiter vfm [cid:image001.png@01D4955B.D62C3150] Büroadresse: Herbert Staub Ankerstr. 65 | CH-8004 Zürich +41 79 734 67 83 herbert.staub@xxxxxxxxxxxxx<mailto:herbert.staub@xxxxxxxxxxxxx>
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