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Re: [InetBib] Frage zu digitalen Autorenexemplaren



Lieber Herr Harloff-Puhr,

ein kurzer Blick in das Gesetz ergibt eine eindeutige Antwort:

§ 60c UrhG Wissenschaftliche Forschung

(1) Zum Zweck der nicht kommerziellen wissenschaftlichen Forschung dürfen bis zu 15 Prozent eines Werkes vervielfältigt, verbreitetund öffentlich zugänglich gemacht werden

1. für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für deren eigenewissenschaftliche Forschung sowie

2. für einzelne Dritte, soweit dies der Überprüfung der Qualität wissenschaftlicherForschung dient.

(2) Für die eigene wissenschaftliche Forschung dürfen bis zu 75 Prozent eines Werkes vervielfältigt werden.

(3) Abbildungen, einzelne Beiträge aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichenZeitschrift, sonstige Werke geringen Umfangs und vergriffene Werke dürfen abweichend von den Absätzen 1 und 2 vollständiggenutzt werden.

(4) Nicht nach den Absätzen 1 bis 3 erlaubt ist es, während öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes diese auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen und später öffentlich zugänglich zu machen.


Ihr Autor "verbreitet" (Abs. 1) ein urheberrechtlich geschütztes Werk (Beitrag aus wissenschaftlicher Zeitschrift) vollständig (Abs. 3). Dies sieht das Gesetz als "gesetzlich erlaubte Nutzung" an, die gemäß § 60g UrhG auch vom Verlag nicht unter Berufung auf einen etwaigen Vertrag mit dem Autor verboten werden kann.

Beste Grüße

Harald Müller

Am 09.11.2018 um 11:39 schrieb Harloff-Puhr, Jan via InetBib:
Liebe Inetbib-Liste,

ein wissenschaftlicher Mitarbeiter meiner Einrichtung hat mir eine scheinbar 
triviale Frage zum Thema Urheberrecht gestellt, die ich aber, zumindest mit 
Google und dem Archiv der Inetbib-Liste, nicht sicher beantworten kann.

Früher war es ja üblich, dass Autoren von Zeitschriftenartikeln vom Verlag eine 
gewisse Anzahl an Autorenexemplaren erhalten, in Form von Sonderdrucken. Heutzutage wird 
das kaum noch gemacht, stattdessen lassen einige Verlage dem Urheber ein digitales 
Autorenexemplar als PDF-Datei zukommen.

Nun die Frage: Ist es nach deutschem Urheberrecht zulässig, dass der Autor auf individuelle Anfrage 
einem Kollegen diese PDF-Datei zur Verfügung stellt, mit dem Hinweis, dass diese nur für den 
persönlichen Gebrauch und nicht zur weiteren Verbreitung gedacht ist? Oder ist das, streng 
genommen, bereits ein potentieller Verstoß gegen die Verwertungsrechte, die er ggf. mit dem 
Autorenvertrag an den Verlag abgetreten hat?

Schöne Grüße

Jan Harloff-Puhr

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)

Dr. Jan Harloff-Puhr
Z.8 Referat Technik der Öffentlichkeitsarbeit; Fachinformation

Unter den Eichen 87
12205 Berlin

T: + 49 30 8104-2376
F: + 49 30 8104-7-2376
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Die BAM ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.



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Dr. Harald Müller
Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"
Herausgeber RBD


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