Liebe Kolleginnen und Kollegen,
jeder Bibliotheksnutzer verpflichtet sich, die Benutzungsordnung seiner
Bibliothek einzuhalten. Auch Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen. Der
Automatisierung sei Dank, dass das Ignorieren dieser Regeln jetzt nicht mehr
nach Stand behandelt wird.
Wer hat sich bisher über eine Gebühr von 45 Euro für ein durch einen Studenten an dieser
Hochschulbibliothek um Monate zu spät zurückgegebenes Buch aufgeregt? Der leiht das Buch auch nicht
zu seinem Privatvergnügen aus.
Wenn eine Professorin bei 50 Büchern monatelang die Leihfrist überzieht, ist das eine
Unverschämtheit. Dass man für ein Jahr entliehene Bücher zum Semesterende zurückgibt wenn
die Leihfrist abgelaufen ist und nicht erst nach den Semesterferien ist doch wirklich nicht schwer zu
begreifen.
Es gibt Studenten, die in den Semesterferien die Fachliteratur brauchen.
Regeln sind einzuhalten - auch von Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Habisch
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Klaus Graf via InetBib [mailto:inetbib@xxxxxxxxxx]
Gesendet: Freitag, 2. November 2018 12:07
An: Oliver Hinte<o_hinte@xxxxxxxx>; Oliver Hinte via InetBib<inetbib@xxxxxxxxxx>
Betreff: Re: [InetBib] Interessante Entscheidung des VG Düsseldorf
Ich habe kein Verständnis für die Entscheidung. Das Äquivalenzprinzip ist krass verletzt, auch wenn man die
Steuerungsfunktion der Gebühr in Rechnung stellt. Man mag es für angemessen halten, bei einer Hochschullehrerin bei
versäumter Verlängerung einer größeren Büchermenge einen Betrag von sagen wir 100 Euro abzukassieren,
aber nicht diese Horrorsumme.
Klaus Graf
On Wed, 31 Oct 2018 15:35:32 +0000 (UTC) Oliver Hinte via
InetBib<inetbib@xxxxxxxxxx> wrote:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute eine PM zu einer
interessanten Entscheidung bezüglich der zulässigen Höhe von Gebühren
bei Leihfristüberschreitung veröffentlicht.
Hier der Link zur PM Verwaltungsgericht Düsseldorf: Professorin muss
wegen Leihfristüberschreitung 2.250 Euro Gebühren an
Hochschulbibliothek zahlen
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Verwaltungsgericht Düsseldorf: Professorin muss wegen
Leihfristüberschreitung 2.250 Euro Gebühren an Hochschulbibliot...
Behördeninternet: Verwaltungsgericht Düsseldorf | |
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sowie eine Kurzmeldung von
jurishttps://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JU
NA181003229&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hinte