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Re: [InetBib] Interessante Entscheidung des VG Düsseldorf



Hallo,
 
das Problem ist auch ein anderes: an vielen Hochschulen spricht sich manches 
schnell herum.
 
Wenn jetzt die Bibliothek kulant gewesen wäre und der Frau Prof. X die 
Mahngebühren erlassen hätte, hätte wahrscheinlich Herr Prof. Y (der gerade ein 
oder zwei Bücher überzogen hatte und brav die Mahngebühr bezahlt hatte) 
gedacht: "Na toll! Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen. Das 
nächste Mal zahle ich auch keine Mahngebühren mehr."
 
Und Frau Prof. Z denkt sich: "Wenn die darf, darf ich auch".
 
Und die Studenten denken sich: "Die reichen Profs können tun und lassen, was 
sie wollen. Wir arme Würstchen aber müssen brav zahlen, sonst gibt's Stress mit 
der Uni".
 
Ab diesem Zeitpunkt wird bibliothekarische Arbeit schon ein bisschen schwierig. 
Schließlich funktionieren Bibliotheken nur so lange, wie die ausgeliehenen 
Bücher auch wieder zurückgegeben werden. 
 
Es hängt auch ein bisschen von der Persönlichkeit der Frau Prof. X ab: Ist sie 
liebenswert und nur völlig chaotisch, so dass sie Leihfristen nicht auf dem 
Schirm hat? Oder eher berechnend und lässt es darauf ankommen, nach dem Motto: 
"Ich bin Professorin und darf das, die Bibliothek kann mich mal". Da sie 
geklagt hat, vermute ich eher letzteres. Liebenswerte und chaotische Personen 
klagen eher nicht, sondern kommen zerknirscht mit einem Kuchen unter dem Arm an 
und betteln dann um Kulanz. ("Ich schwöre, ich werde mich ab sofort bessern!")
 
Insofern: Gleiches Recht, bzw. gleiche Benutzerordnung für alle! 
 
Mich würde interessieren: Ist Frau Prof. X noch weiterhin Nutzerin der 
Bibliothek oder dort gesperrt worden? Bei so einer Aktion würde letzteres mich 
nicht wundern.
 
Viele Grüße
 
Sonja Prädel
 
 
Hochschul- und Landeskirchenbibliothek Wuppertal 
Missionsstr. 11
42285 Wuppertal
Tel.: 0049 (0) 202 2820-128

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